»Ne bis in idem«
Das unionsrechtliche Doppelverfolgungsverbot mit Schwerpunkt auf den Regelungen des Schengener Durchführungsübereinkommens
Produktform: Buch / Einband - flex.(Paperback)
Der Rechtsgrundsatz, dass eine Person wegen derselben Tat nur einmal bestraft bzw verfolgt werden darf, ist – gerade in seiner lateinischen Form »ne bis in idem« – als bedeutendes (Prozess- bzw Justiz-) Grundrecht weithin bekannt und anerkannt. Während er sich auf nationaler Ebene in der Mehrheit der Rechtsordnungen verbrieft findet, ist die transnationale Dimension des Doppelverfolgungsverbots, also die Sperrwirkung ausländischer Verfolgungshandlungen für inländische Verfahren, noch kaum normiert. Anderes gilt für Europa – oder vielmehr für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie einige weitere europäische Staaten. In diesen nämlich hindern gewisse Verfolgungshandlungen bzw Erledigungsformen der (Justiz-) Behörden eines Staates auch die erneute Verfolgung in einem der übrigen Staaten. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich eingehend mit dieser Problematik.weiterlesen
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