Ne bis in idem
Zusammentreffen von Verfolgungszuständigkeiten und Wiederaufnahme zulasten des Beschuldigten
Produktform: Buch / Einband - flex.(Paperback)
Niemand darf nach rechtskräftigem Verfahrensabschluss wegen derselben Sache nochmals verfolgt werden. So verlangt es Art 4 7. ZPEMRK.
Wenn nun zB mit einer einzigen Äußerung zwei Personen beleidigt worden sind, eine von ihnen Privatanklage erhoben hat und das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen worden ist, stellt sich die Frage, ob auch hier das Verbot der Doppelverfolgung anzuwenden ist und andere Privatanklageberechtigte dadurch an der Verfolgung gehindert werden. Dieses Problem stellt sich ebenfalls bei anderen Privatanklagedelikten sowie beim Zusammentreffen von Privatanklage- und Offizialdelikten. Dieser praktisch durchaus relevante Fragenkomplex wird in dem vorliegenden Werk erstmals eingehend analysiert.
Weiters enthält das Buch die erste vertiefte Untersuchung der Frage, welche Schranken die EMRK der Wiederaufnahme zulasten des Beschuldigten setzt. Dabei werden nicht nur die Wiederaufnahmegründe des Art 4 7. ZPEMRK – neue oder neu bekannt gewordene Tatsachen sowie schwere Verfahrensmängel – untersucht, sondern es wird darüber hinaus aufgezeigt, dass der EGMR auch Art 6 EMRK Wiederaufnahmebeschränkungen entnimmt.
Ausgehend von diesen konventionsrechtlichen Vorgaben unterzieht die Arbeit sowohl die Wiederaufnahmebestimmungen der StPO als auch die Praxis der Beseitigung verwaltungsstrafrechtlicher Entscheidungen zur Ermöglichung einer anschließenden kriminalstrafrechtlichen Verfolgung einer Prüfung hinsichtlich ihrer Konventionskonformität.weiterlesen
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