Am 1. Juli 2016 ist ein neues landesspezifisches Heimgesetz für das Land Niedersachsen in Kraft getreten. Es ersetzt das bisher in Niedersachsen geltende „Niedersächsische Heimgesetz“ (NHeimG). Hintergrund für die Schaffung des neuen landesspezifischen Heimgesetzes war die Auffassung des Landesgesetzgebers, dass sich die Abgrenzungsregeln des „alten“ Heimgesetzes in der Praxis nicht bewährt haben, weil sie die Entstehung und Weiterentwicklung alternativer Wohnformen unnötig erschwert und in vielen Fällen verhindert haben sollen. Konkret ging es hier um die Differenzierung zwischen nicht selbstbestimmten Wohngemeinschaften, die vom Geltungsbereich des Gesetzes erfasst werden und selbstbestimmten Wohngemeinschaften, die außerhalb seines Geltungsbereichs stehen. Die Gesetzesnovellierung zielt darauf ab, die Gründung alternativer Wohnformen zu erleichtern, um die ambulante Pflege zu stärken. Unser neuer Praxiskommentar zum Niedersächsischen Gesetz über unterstützende Wohnformen hilft, sich mit den neuen Regelungen vertraut zu machen und ist Ratgeber bei Auslegungsfragen.
weiterlesenNiedersächsiches Gesetz über unterstützende Wohnformen (NuWG) (als pdf-Datei)
Praxiskommentar
Produktform: Onlinequelle Eine elektronische Datenbank, eine