Am 1. Mai 1951 ist die Vorläufige Niedersächsische Verfassung (VNV) in Kraft getreten, die durch die Niedersächsische Verfassung vom 19. Mai 1993 einer grundlegenden Revision unterzogen wurde. Im Jahr 2011 verfügt Niedersachsen somit seit sechs Jahrzehnten über eine eigene Verfassung.
Die Niedersächsische Verfassung enthält im Unterschied zur VNV Staatszielbestimmungen, Grundrechte und plebiszitäre Institute. Überdies wurde eine kommunale Verfassungsbeschwerde zum Staatsgerichtshof eingeführt.
Der Kommentar zur Niedersächsischen Verfassung leistet einen Beitrag zur 'Renaissance des Landesrechts', die sich auch in anderen Bundesländern abzeichnet. Der Verfasser ist Professor für Öffentliches Recht an der Universität Osnabrück und Präsident des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs.
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