Nutzungsausgleich im Bürgerlichen Recht
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Befindet sich ein Gut in der Verfügungsgewalt eines Nichtberechtigten, gewährt die Rechtsordnung dem Berechtigten primär einen Anspruch auf Übertragung des Gutes, beispielsweise in Gestalt von § 985 BGB. Um dem Nichtberechtigten auch den Vorteil zu entziehen, den er durch die Nutzung des Gutes erlangt hat, bedarf es eines ergänzenden Anspruchs auf Nutzungsausgleich. De lege lata ordnet das BGB zu diesem Zweck an unterschiedlichen Stellen eine Verpflichtung zur Herausgabe oder Vergütung von Nutzungen i.S.v. § 100 BGB an. Ausgehend von einer kritischen Analyse des geltenden Rechts und einer rechtsvergleichenden Umschau geht Erik Röder der Frage nach, unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch auf Nutzungsausgleich gewährt und wie er inhaltlich ausgestaltet sein sollte. Auf dieser Grundlage entwickelt er einen Vorschlag für ein rationales Nutzungsausgleichssystem.weiterlesen
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