Noch Fragen? 0800 / 33 82 637

Obligatio re contracta

Ein Beitrag zur sogenannten Kategorie der Realverträge im römischen Recht

Produktform: E-Buch Text Elektronisches Buch in proprietärem

Gegenstand dieser Untersuchung ist die Kategorie der Realverträge im römischen Recht, deren Elemente nach herrschender Meinung das Darlehen ( mutuum), die Leihe ( commodatum), die Verwahrung ( depositum) und das Faustpfand ( pignus) sind. Sie wurzelt in der mittelalterlichen Rechtswissenschaft (sog. contractus re). Die römische Jurisprudenz kannte jedoch nur einen Entstehungsgrund einer obligatio re contracta, nämlich das mutuum, da für die römischen Juristen das re contrahere durch eine Eigentumsübertragung an einer Sache ( datio rei) charakterisiert war, nicht durch eine bloße Sachhingabe. Unsere Quellen sprechen maßgeblich dafür, dass die intellektuelle Heimat der Realvertraglichkeitvon commodatum, depositum und pignus nicht im klassischen römischen Recht zu finden ist. Die römische Kategorie der Realverträge, so wie wir sie uns vorstellen, stellt ein falsches retrospektives Konstrukt dar.weiterlesen

Dieser Artikel gehört zu den folgenden Serien

Elektronisches Format: PDF

Sprache(n): Deutsch

ISBN: 978-3-16-160506-2 / 978-3161605062 / 9783161605062

Verlag: Mohr Siebeck

Erscheinungsdatum: 30.04.2021

Seiten: 342

Auflage: 1

Autor(en): Adolfo Wegmann Stockebrand

79,00 € inkl. MwSt.
kostenloser Versand

sofort lieferbar - Lieferzeit 1-3 Werktage

zurück