Ordnung für die Sodermeister
zu Nauheim vom 4. März 1459
Produktform: Buch / Geheftet
Im Jahr 1459 setzen die Söder von Bad Nauheim eine „Södermeisterordnung“ auf – ein Verhaltenskodex für sich und ihre Mitarbeiter. Erkennbar ist der Wunsch, mit der vereinbarten Ordnung einen fairen und respektvollen Umgang untereinander zu gewährleisten.
Stellenweise erinnert die Söderordnung an einen Bußgeldkatalog, in dem festgelegt ist, welche Strafe für bestimmte Vergehen zu zahlen ist; oft zu begleichen in Wein oder Wachs, damals gängigen Vermögenswerten – wie das Salz, das sie gewonnen haben. Historisch gesehen ist es ein beeindruckendes Dokument von Selbstbestimmtheit und gesellschaftlicher Haltung – insofern für uns Heutige es ein Vorbild – aber durch den geschichtlichen Abstand auch ein höchst unterhaltsamer Text.
Das Original zu »Des Sodmeisters und des Salzhandwerks zu Nauheim errichtete Satzung wegen Verbesserung ihres Salzwassers allda« ist zu finden im Hessischen Staatsarchivs Darmstadt unter der Signatur HStAD, A3,20/24; Herausgeber, Übersetzer und Verlag bedanken sich herzlich für die Möglichkeit, das Dokument auf dem Umschlag wiederzugeben.
Die Abbildung auf unserer Seite 5 nutzt das Gemälde „Gothaer Liebespaar“, Herzogliches Museum Gotha: Als dargestellte Personen werden Graf Philipp I. von Hanau-Münzenberg (1449-1500) und Margarete Weißkircher angenommen.
Wilhelm Lindenstruth wurde geboren 1885 in Buseck (Hessen). Wilhelm Lindenstruth studierte Geschichte, deutsche, englische und französische Sprachwissenschaften und Pädagogik. Von 1912 bis 1913 war Lindenstruth Lehrer am Ernst-Ludwig-Gymnasium in Bad Nauheim. Zu seinen zahlreichen Veröffentlichungen gehört die Transkription der Ordnung für die Sodermeister zu Nauheim von 1459.weiterlesen
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