Original-Plagiat
Peter Marteaus Unpartheyisches Bedenken über den unbefugten Nachdruck von 1742. Quellenkritische Edition und Kommentar
Produktform: Buch
Als 1731 der Verleger Johann Heinrich Zedler sein Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste auf dem Leipziger Buchmarkt zu etablieren sucht, beherrscht allenthalben der Vorwurf des 'Nachdrucks' den verlegerischen und kritischen Diskurs, wiewohl der inkriminierte Tatbestand (auch zeitgenössisch) plagium heißen müßte. Zedlers unter dem Decknamen der 'Musen' operierende Lexikon(ab)-schreiber realisieren das Universal-Lexicon aber nicht nur als ›großes, vollständiges Universal-Plagiat‹; bisweilen legen sie (jenseits ökonomischer Interessen) in pointierter Ostentation auch Zeugnis ab von dessen Zustandekommen. So besonders prominent 1740 im Artikel 'Nachdruck derer Bücher', der beinahe wörtlich eine gegen den ›Nachdruck‹ des Universal-Lexicons gerichtete Polemik ›nachdruckt‹ und derart gegen das eigene Textproduktionsverfahren Position bezieht.
1742 erscheint unter dem Titel Unpar-theyisches Bedenken, worinnen … bewiesen wird, daß der unbefugte Nachdrukprivilegirter und unprivilegirter Bücher Ein … infamer Diebstahl sey in 'Cölln / bey Peter Marteau' ein Text, der noch weiter geht, indem er sich aus dem 'Nachdruck derer Bücher' und dessen plagiierter Vorlage speist. Damit tut dieses denkbar unökonomischste aller Plagiate den Schritt vom plagiierten Original zum originalen Plagiat und spitzt dies in einer regelrecht systematischen Versuchsanordnung zu der Frage zu, wie aus plagiiertem Text originaler Text wird.
Die vorliegende Edition unternimmt es, diese in der schieren textuellen Performanz sich vollziehende Reflexion von Textproduktionsstrategien in doppelter Darbietung des Unpartheyischen Bedenkens offenzulegen: im Faksimile nach dem Exemplar der Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek, Hannover, und in einer die Prätexte buchstabengenau kenntlich machenden Neuedition. Deren (prä)textuelle Resultate werden im Stellenkommentar insbesondere juristisch kontextualisiert, in der Einleitung mit Blick auf den systematischen Konnex von Plagiats- und Originalitätsdiskurs in übergreifende Deutungszusammenhänge gestellt.weiterlesen