Overhead-Lehrsystem Lkw-Ladekranführer-Ausbildung
Lehrsystem nach Arbeitsschutzgesetz ArbSchG /Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV /BGV A1 /BGV D6 /BGR 500 und dgl.
Produktform: Medienkombination
Zur Aus-, Weiter- und Zusatzausbildung von Ladekranführern.
Mit diesem umfassenden Lehrsystem erhalten die Ausbilder von Ladekranführern die Basis für eine fachlich und rechtlich einwandfreie Durchführung der vorgeschriebenen Schulungen und Unterweisungen.
Sie erhalten alles sauber in zwei Ordnern: 186 Folien und 186 Dozententexte, sowie eine CD-ROM mit Powerpoint- und PDF-Daten.
Für jeden steht außer Zweifel, dass derjenige, der ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Verkehr führen möchte, dazu ausgebildet sein muss. Seine Befähigung zum Führen eines Kraftfahrzeuges muss er durch Ablegen einer theoretischen und praktischen Prüfung unter Beweis stellen.
Was allgemeine Gültigkeit hat, scheint dann nicht mehr selbstverständlich, wenn es um das Erwerbsleben geht. So wird in Bezug auf Lkw-Ladekranführer überwiegend nach dem Muster verfahren, wer eine Fahrerlaubnis für das Trägerfahrzeug des Ladekranes erworben hat, ist auch befugt und in der Lage, einen Lkw-Ladekran zu führen. Ein gefährlicher Irrtum! Denn der Lkw-Ladekran ist mehr als eine Montage-Einheit aus tragenden Kranbauteilen, verbindenden Achsen, Hydraulikzylindern und einem Kranhaken.
So ist es nicht verwunderlich, wenn beim Betreiben von Ladekranen nach der Methode „Versuch und Irrtum” verfahren wird. Eingetretene Sachschäden und Unfälle sprechen jedoch eine deutliche Sprache.
Es ist eine altbekannte Tatsache, dass der prozentuale Anteil derjenigen Unfälle, die ihre Ursache im menschlichen Fehlverhalten haben, den Anteil derjenigen Unfälle, die aufgrund technischer Ursachen eingetreten sind, um ein Mehrfaches übersteigt. Das gilt für die Ursachen von Sachschäden in gleicher Weise. Beider ist nur Herr zu werden, wenn Lkw- Ladekranführer gründlich und sachgerecht unterwie-sen werden und wenn sich die Kranführer zu einem bestimmungsgemäßen Führen des Kranes – innerhalb der zulässigen Leistungsgrenzen des Kranes – entschließen.
Dieses Lehrsystem gibt dem Ausbilder eine Ausbildungshilfe und einen Leitfaden für eine sachgerechte Ausbildung von Lkw-Ladekranführern an die Hand. In die Praxis umgesetzt, soll es eine Ausbildung garantieren, welche die einschlägigen Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) „Krane” (BGV D6) und der „Grundsätze für Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern” (BGG 921) sowie die Zertifizierungskriterien für Betriebe auf der Grundlage von DIN EN ISO 9001:2000 erfüllt.
Inhalt
Vorwort
Hinweise für Ausbilder:
1. Voraussetzungen für Ausbilder
2. Durchführung der Ausbildung
3. Dauer der Ausbildung
4. Lehrmittel für die Ausbildung
5. Kranführerprüfung
6. Theoretische Prüfung
7. Praktische Prüfung
Stichwortverzeichnis
Ladekranführer-Ausbildung
Kranführer:
1.1 Voraussetzungen für Kranführer
1.2 Befähigungsnachweis
1.3 Beauftragung zum Kranführen
Begriffsbestimmungen für Ladekrane:
2.1 BGV- (UVV-), Norm-Begriffe
2.2 ortsveränderlich, handbetrieben, teilkraftbetrieben, kraftbetrieben, programmge-steuert
2.3 Ladekran
2.4 Lkw-Anbaukrane
2.5 Holzladekrane
2.6 Knickausleger, Teleskopausleger
2.7 Hauptbestandteile des Ladekranes
2.8 Tragfähigkeit, Lasttabellenwert
2.9 Ausladung, Auslegerlänge
2.10 Seiltrieb
2.11 Aussetzbügel, Bordscheiben
2.12 Bewegungsbegrenzer/Notendschalter
2.13 Belastungskontrolle, Lastmomentbegrenzer
2.14 Anschläger, Anschlagen
2.15 Lastaufnahmeeinrichtungen
Rechtliche Grundlagen:
3.1 Gesetze, Verordnungen, Vorschriften,
BG-Regeln, Normen, Betriebsanleitungen,
Betriebsanweisungen
3.2 Vorschriften für den Kranbetrieb
3.3 Arbeits- und Verkehrssicherheit
Verantwortung:
4.1 Persönliche Verantwortung
4.2 Wesen der Verantwortung
4.3 Kranführerverantwortung
4.4 Rechtliche Folgen
4.5 Strafrechtliche Folgen
4.6
Kranphysik
5.1 Allgemeines
5.2 Masse (das Gewicht)
5.3 Kraft
5.4 Schwerpunkt
5.5 Schwerpunktlage
5.6 Moment
5.7 Standmoment, Kippmoment
5.8 Kippkanten
5.9 Druck
5.10 Feste Rolle, lose Rolle, Flaschenzug
Höchstzulässige Belastung:
6.1 Tragfähigkeitsschild, Tragfähigkeitsdiagramm
6.2 Grenzen der zulässigen Belastung
Krantechnik
Hydraulik:
7.1.1 Pascal’sches Gesetz
7.1.2 Hydraulik-Kreislauf
7.1.3 Hydraulik-Ventile
7.1.4 Lastseitige Drucküberschreitung
7.2 Elektrische/elektronische Anlage
Krangerüst:
7.3.1 Art der Beanspruchung
7.3.2 Ausleger: Folgen der Beanspruchung
7.3.3 Ausleger: manuelle Auslegerverlängerung
7.3.4 Tragkonstruktion/Krangerüst: Höhe der Beanspruchung
7.3.5 Hilfsrahmen
7.3.6 Abstützung
Winden, Hub- und Zuggeräte:
7.4.1 Grundlagen
7.4.2 Bremseinrichtung, Rücklaufsicherung
7.4.3 Hydraulikzylinder
7.4.4 Druckbegrenzungsventile
7.4.5 Hydraulikleitungen
7.4.6 Hydraulikschlauchleitungen: Mängel
7.4.7 Winden: Bremsen, Rücklaufsicherungen
7.4.8 Winden: Tragmittel, Bordscheibenüberstand
7.4.9 Seiltrieb: Seilrollen, Aussetzbügel
7.5 Drehwerk, Schwenkwerk
Steuerstände:
7.6.1 Flursteuerung
7.6.2 Hochstand
7.6.3 Hochsitz
7.6.4 Fernsteuerung
7.6.5 Notbefehlseinrichtung, NOT-HALT
Bewegungsbegrenzer:
7.7.1 Bewegungsbegrenzer I
7.7.2 Bewegungsbegrenzer II
7.7.3 Bewegungsbegrenzer III
7.8 Höhenwarneinrichtung
Belastungskontrolle:
7.9.1 Überlastsicherung, Zweckbestimmung
7.9.2 Grenzen für den Einbau
7.9.3 Prinzipieller Aufbau
7.9.4 Wirksamkeit
7.9.5 Grenzen der Wirksamkeit
7.10 Trägerfahrzeug, Abgasleitungen
7.11 Gefahrstellen
7.12 Beschilderung
Lastaufnahmeeinrichtungen:
7.13.1 Kranhaken, Hakengeschirr, Unterflaschen
7.13.2 Lastaufnahmemittel
Kranprüfungen
8.1 Arten, Prüffristen, Prüfer
8.2 Prüfnachweise
Betrieb von Ladekranen
Bestimmungsgemäße Krannutzung:
9.1.1 Der Unternehmer
9.1.2 Der Kranführer
9.1.3 Betriebsanleitung des Trägerfahrzeuges
Tägliche Krankontrolle:
9.2.1 Allgemeines
9.2.2 Mängel, die die Sicherheit gefährden
Kranaufstellung:
9.3.1 Der „perfekte” Kranhub
9.3.2 Einsatz auf tragfähigem Untergrund und an Böschungen
9.3.3 Kranaufstellung an Böschungen und Gruben
9.3.4 Sicherung gegen Fahrbewegungen
Abstützen:
9.4.1 Bestimmungsgemäß Abstützen
9.4.2 Folgen zu geringer Abstützbreite I
9.4.3 Folgen zu geringer Abstützbreite II
9.4.4 Absenken der Stützbeine
9.4.5 Stützbeine nachregeln
9.4.6 Fahrzeugräder nicht frei heben
9.4.7 Stützen unterbauen
9.4.8 Stützkraft, Stützdruck
9.4.9 Zulässige Bodenpressungen
9.4.10 Ermitteln der Abstützfläche
9.4.11 Waagerechte Kranaufstellung
9.4.12 Boden mit Gefälle
9.5 Aus- und Einfalten des Knickausleger-
systems
Höchstzulässige Belastung:
9.6.1 Zulässige Belastung einhalten
9.6.2 Zulässige Belastung bestimmen
9.6.3 Zulässige Belastung: Berechnungsbeispiel
9.6.4 Zulässige Belastung: Verfahren von Lasten
Anschlagen und Bewegen von Lasten:
9.7.1 Zeichen für Einweiser
9.7.2 Check der Bremsen und Notendschalter
9.7.3 Optimales Heben der Last
9.7.4.1 Begriff Schrägzug
9.7.4.2 Gefahren durch Schrägzug
9.7.5 Schleifen, Ziehen oder Drücken von Lasten
9.7.6 Losreißen festsitzender Lasten
9.7.7 Bewegen angehobener Lasten
9.7.8 Bewegen kraftschlüssig angeschlagener
Lasten
9.7.9 Verlassen des Kranes
9.7.10 Vorbereitung für den Fahrbetrieb
9.7.11 Grundlagen der Ladungssicherung
9.8 Schutzkleidung
Einsatz unter besonderen Bedingungen
Windeinwirkung:
9.9.1.1 Allgemeines
9.9.1.2 Beaufortscala
Elektrische Freileitungen:
9.9.2.1 Gefährdungen
9.9.2.2 Sicherheitsabstände
9.9.2.3 Maßnahmen bei Stromübertritt
Personenbeförderung:
9.9.3.1 Allgemeines
9.9.3.2 Anbau-Hubarbeitsbühne
Betrieb einer Hubwerkswinde:
9.9.4.1 Einscheren
9.9.4.2 Einscheren: Berechnungsbeispiel
9.9.4.3 Seilführung
Lkw-Anbaukrane:
9.9.5.1 Anbau von Lkw-Anbaukranen
9.9.5.2 Absetzen von Lkw-Anbaukranen
Bestimmungsgemäßer Kranhub:
Zusammenfassung
9.10.1 Zusammenfassung I
9.10.2 Zusammenfassung II
9.10.3 Zusammenfassung III
Anschlagen von Lasten
Grundlagen:
10.1.1 Verantwortung
10.1.2 Voraussetzungen für sicheres Anschlagen
10.1.3 Anschlagpunkte
Anschlagmittel:
10.2.1 Zulässige Belastung, Allgemeines
10.2.2.1 Anschlagarten
10.2.2.2 Anschlagart „direkt”
10.2.2.3 Anschlagart „geschnürt”
10.2.2.4 Anschlagart „umgelegt”
10.2.2.5 Anschlagfaktor für die Anschlagarten
Anzahl der Stränge:
10.2.3.1 Anschlagfaktor
10.2.3.2 Höchstzahl
Neigungswinkel:
10.2.4.1 Begriff, Auswirkung
10.2.4.2 Zulässige Belastung
10.2.4.3 Anschlagfaktor
10.2.4.4 Ungleiche Neigungswinkel
Drahtseile, Begriffe:
10.3.1 Aufbau
10.3.2 Schlagrichtung
10.3.3 Schlagart
10.3.4 Durchmesser
10.3.5 Stahldrahtanschlagseile, Arten I
10.3.6 Stahldrahtanschlagseile, Arten II
Ablegereife von Stahldrahtseilen:
10.4.1 Kriterien für die Ablegereife
10.4.2 Ablegereife durch Drahtbrüche
Seilendverbindungen:
10.5.1 Allgemeines
10.5.2 Spleiß
10.5.3 Aluminiumpresshülse I
10.5.4 Aluminiumpresshülse II
10.5.5 Flämisches Auge
10.5.6 Drahtseilklemmen I
10.5.7 Drahtseilklemmen II
10.5.8 Seilschloss I
10.5.9 Seilschloss II
Rundstahlketten:
10.6.1 Begriffe
10.6.2 Anschlagketten, Arten
10.6.3 Anschlagketten: Güteklassen, Kennzeichnung
10.6.4 Anschlagketten, Kettenanhänger
10.6.5 Prüfung, Ablegereife
Chemiefaserhebebänder, Rundschlingen:
10.7.1 Begriffe
10.7.2 Arten, Kennzeichnung
10.7.3 Prüfung, Ablegereife
10.8 Haken: Prüfung, Ablegereife
Anschlagmittel: Schutz vor Schäden:
10.9.1 Aufliegende Lasten
10.9.2 Scharfe Kante
10.9.3 Endschlaufen
10.9.4 Aufhängeglieder
10.9.5 Zulässige Hakenbelastung
Anschlagen von Lasten: Zusammenfassung:
10.10.1 Zusammenfassung I
10.10.2 Zusammenfassung II
10.10.3 Zusammenfassung III
11 Schlusswort / Grundhaltung des Ladekranführers
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