Parteiautonomie und UN-Kaufrecht
Zugleich ein Beitrag zum Anwendungsbereich des Wiener Kaufrechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980
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Das Wiener Kaufrechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (UN-Kaufrecht) gilt heute in mehr als sechzig Staaten und ist auch für den grenzüberschreitenden Warenverkehr von und nach Deutschland von wesentlicher Bedeutung. Arnd Lohmann befaßt sich mit dem Grundsatz der Parteiautonomie im Anwendungssystem des UN-Kaufrechts. Dabei wird die Rechtswahl nicht als Bestandteil der "Regeln des internationalen Privatrechts" gemäß Art. 1 Abs. 1 lit. b CISG verstanden, sondern als selbständiger Geltungsgrund nach Maßgabe des Kollisionsrechts des Forums, der neben die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts aufgrund objektiver Kriterien gemäß Art. 1 Abs. 1 litt. a-b CISG tritt. Des weiteren erörtert der Autor Parteivereinbarungen zur Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts im Sinne einer positiven Rechtswahl und eines Ausschlusses gemäß Art. 6 CISG. Die Zulässigkeit einer kollisionsrechtlichen Verweisung wird jeweils nach Maßgabe des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts des Forums untersucht mit dem Ergebnis einer weitreichenden Anerkennung der Parteiautonomie auch bei Fehlen der sachlichen Anwendungsvoraussetzungen gemäß Artt. 2, 3 und 5 CISG. Eine kollisionsrechtliche Verweisung hält der Autor nach Maßgabe des Kollisionsrechts des Forums auch dann für zulässig, wenn die Parteien das UN-Kaufrecht ohne Bezugnahme auf das Recht eines Vertragsstaates wählen.weiterlesen
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