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Pensionsvorsorge

staatlich - betrieblich - privat

Produktform: Buch / Einband - flex.(Paperback)

2.2 Die direkte Leistungszusage Die direkte Leistungszusage stellt eine Pensionszusage eines Unternehmens in Höhe von maximal 80% des letzten laufenden Aktivbezugs dar, welche in schriftlicher Form, rechtsverbindlich und unwiderruflich erteilt wird. Ab Pensionsantritt erhält der Anspruchsberechtigte je nach Zusage für sich bzw seine Hinterbliebenen eine vom Unternehmen lebenslang auszuzahlende Pensionsleistung. Gemäß § 14 EStG ist für diese Zusage eine Rückstellung in der Bilanz zu bilden, dies gilt jedoch nur für Steuerpflichtige, die ihren Gewinn gemäß § 4 Abs 1 oder § 5 EStG ermitteln. Dafür wird für den liquiditätsmäßig abzudeckenden Teil üblicherweise mit einer Pensionsrückdeckungsversicherung vorgesorgt. Sollte keine Rückdeckungsversicherung vorhanden sein, muss zumindest die Hälfte der Rückstellung mit konservativen Wertpapieren bedeckt sein. Eine direkte Leistungszusage ist der wohl wichtigste Durchführungsweg freiwilliger betrieblicher Altersvorsorge, um Leistungsträger in einem Unternehmen zu motivieren und diese enger an das Unternehmen zu binden. Das Unternehmen hat dabei die Möglichkeit, Steuervorteile zu lukrieren und Lohn-nebenkosten zu sparen. Weil die versprochenen Leistungen direkt vom Unternehmen zu erfüllen sind, bezeichnet das Betriebspensionsgesetz Pensionszusagen dieser Art als direkte Leistungszusage. 2.2.1 So funktioniert eine Firmenpensionszusage Ein Unternehmen verspricht einem Mitarbeiter schriftlich, rechtsverbindlich und unwiderruflich ab Pensionsantritt eine lebenslange Firmenpension zu zahlen. Der konkrete Leistungsinhalt wird in einer Pensionszusage schriftlich festgehalten. Lebenslange Rentenleistungen werden hierbei für den Fall - des Alters (Alterspension), - des Todes (Hinterbliebenenpension) sowie - der Berufsunfähigkeit (optional, Berufsunfähigkeitspension) zugesagt. Verspricht das Unternehmen eine konkrete Versorgungshöhe, so spricht man von einer leistungsorientierten Firmenpension. Diese ist in den meisten Fällen von der gesetzlichen Alterspension abgekoppelt und sieht im Regelfall eine fixe betraglich festgelegte Rentenhöhe vor. Auch die Wertsteigerung der Anwartschaft auf die Firmenpension wird vertraglich vereinbart, sodass ein Versorgungsniveau und damit die Finanzierung der Zusage sehr genau kalkuliert werden kann. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, einen definierten Beitrag für die Altersversorgung zu versprechen – die beitragsorientierte Firmenpension. Mit diesem Beitrag wird eine Lebensversicherung angespart. Die Firmenpension errechnet sich aus der Verrentung der Erlebensleistung für die Eigenpension (Alter bzw Berufsunfähigkeit) oder der Todesfallleistung für die Hinterbliebenenpension. 2.2.2 Die Begünstigten einer Firmenpensionszusage In der Praxis werden leistungsorientierte Pensionszusagen vorwiegend für Gesellschafter-Geschäftsführer in GmbHs und Vorstände in Aktiengesellschaften erteilt. Für Einzelunternehmer und Gesellschafter in Personengesellschaften besteht keine Möglichkeit der Erteilung einer rückstellungsfähigen Pensionszusage. Lediglich für Freiberufler ist im Rahmen von Kammervorsorgemodellen die Möglichkeit einer Altersversorgung (Ärzte, Wirtschaftstreuhänder, Rechtsanwälte) vorgesehen. Beitragsorientierte Pensionszusagen werden in der Regel auch an wichtige Führungskräfte und qualifizierte Mitarbeiter erteilt. Dabei werden auf der einen Seite die Bindung von wertvollen Mitarbeitern an das Unternehmen und auf der anderen Seite Leistungsanreize zu überdurchschnittlichen Leistungen verwirklicht. Diese Vorsorge kann auch in der Form umgesetzt werden, dass Beitragsleistungen für die Altersversorgung an das Erreichen von vereinbarten Erfolgskriterien geknüpft werden. Der leitende Angestellte wandelt hierbei eine „Aktivvergütung“ in eine „Vorsorgevergütung“ um. Die steuerlichen Möglichkeiten einer derartigen „Bezugsumwandlung“ sind steuerrechtlich allerdings stark eingeschränkt. Hierbei sind zulässige Gestaltungsmöglichkeiten: - die Konzeption ab Beginn eines Dienstverhältnisses - die Umwandlung von Bonifikationen - die Verwendung künftiger Gehaltserhöhungen 2.2.3 Die Finanzierung einer Firmenpensionszusage Für rechtsverbindliche und unwiderrufliche Pensionszusagen kann das Unternehmen in der Bilanz gewinnmindernde Pensionsrückstellungen bilden. Dafür müssen in den Folgejahren Wertpapiere in der Höhe von zumindest 50% der gebildeten Pensionsrückstellung gekauft werden, womit ein Teil der Verpflichtung aus der Firmenpension bereits abgedeckt werden kann. Auf dieses Deckungserfordernis können nach § 14 Abs 7 EStG Ansprüche aus klassischen bzw kapitalanlageorientierten Rückdeckungsversicherungen angerechnet werden. Im günstigsten Fall wird jedoch das gesamte erforderliche Kapital über eine Rückdeckungsversicherung angespart. Im Falle des Todes oder der Berufsunfähigkeit ist die Pensionsrückstellung sofort auf das erforderliche Ausmaß für eine fällige Hinterbliebenenpension oder Berufsunfähigkeitspension aufzufüllen. Dadurch entsteht eine erhebliche ungeplante Gewinnminderung im Unternehmen, zusätzlich benötigt dieses Liquidität zur Erfüllung der Rentenleistung und zur Beschaffung der erforderlichen erhöhten Wertpapierdeckung. Diese Risiken können ausschließlich durch eine entsprechende Rückdeckungsversicherung abgedeckt werden. Das Betriebspensionsgesetz sieht vor, dass spätestens nach einer Wartezeit von 10 Jahren die Anwartschaften unverfallbar sind. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Mitarbeiter selbst kündigt, vorzeitig austritt oder schuldhaft entlassen wird. Für den Fall der Selbstkündigung des Mitarbeiters ist daher die Pensionszusage das stärkste Bindungsinstrument.weiterlesen

Bitte beachten Sie, dass der Verlag dieses Titels aus Österreich kommt.

Sprache(n): Deutsch

ISBN: 978-3-7041-0672-8 / 978-3704106728 / 9783704106728

Verlag: dbv-Verlag (Österreich)

Erscheinungsdatum: 21.03.2017

Seiten: 157

Auflage: 3

Zielgruppe: alle Erwerbstätigen und alle thematisch befassten Berater (wie Versicherer, Steuerberater, Finanzdienstleister)

Autor(en): Wolfgang Seidl, Christian Lückl, Karin Andrae, Andreas Draxler

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