Das Landespersonalvertretungsgesetz Brandenburg ist 1993 in Kraft
getreten und wurde seither nur punktuell geändert. Die Entwicklungen
der vergangenen Jahre und Jahrzehnte machen es erforderlich, das
Gesetz in die Zeit zu stellen und damit den Erfordernissen einer
modernen und zukunftsfähigen Verwaltung Rechnung zu tragen. Dies
betrifft z.B. die elektronische Kommunikation, die Nutzung von Videound
Telefonkonferenzen und die technische Ausstattung der Personalräte.
Aber auch in Bezug auf die Wahl, die Geschäftsführung und Rechtsstellung
der Personalvertretungen sind Änderungen im Gesetz notwendig.
Die achte Auflage des Basiskommentars erläutert die Vorschriften des
umfassend novellierten und modernisierten Gesetzes. Aktuelle Rechtsprechung,
insbesondere des Bundesverwaltungsgerichts, des OVG
Berlin-Brandenburg und des Bundesarbeitsgerichts sind eingearbeitet.
Damit bietet der Kommentar eine zuverlässige Orientierungshilfe für alle,
die mit dem Personalvertretungsgesetz Brandenburg in der Praxis
arbeiten. Er will dazu beitragen, dass Personalräte, Jugend- und
Auszubildendenvertretungen wie auch andere Gremien ihre Rechte und
Befugnisse kennen und für eine erfolgreiche Interessenvertretung nutzen.
Den Dienststellenleitungen und Personalabteilungen bietet der
Basiskommentar Informationen und Empfehlungen für die Zusammenarbeit
mit den Vertretungen und Organisationen der Beschäftigten.
Der Anhang enthält den Text der Wahlordnung, eine Einführung zur
Wahlordnung und einen Fristenkalender.
Lore Seidel, Richterin am Arbeitsgericht in Cottbus und Vizedirektorin
des Arbeitsgerichts Cottbusweiterlesen