Polizei- und Ordnungsbehördengesetz Rheinland-Pfalz – Print + Digital
Kommentar. Loseblattwerk und Onlinedatenbank mit 23. Ergänzungslieferung (Stand Februar 2016) zur Fortsetzung
Produktform: Medienkombination
Durch das Gesetz vom 22. September 2017 wurde die Organisationsstruktur der Polizei verändert. So wurde ein neues Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik mit landesweiter Zuständigkeit errichtet, das das Wasserschutzpolizeiamt, die Bereitschaftspolizei und die Zentralstelle für Polizeitechnik unter einem Dach vereint (§ 77 Abs. 5 POG).
Mit der 28. Ergänzungslieferung (Stand Oktober 2018) wurden die Erläuterungen zu den organisationsrechtlichen Vorschriften der Polizei (§§ 76, 77, 79 und 82 POG) entsprechend aktualisiert. Darüber hinaus wurden die Vorschriften zu Gefahrenabwehrverordnungen (§§ 43 bis 49 POG) sowie zur Organisation der Ordnungsbehörden (§§ 88 bis 90 POG) überarbeitet. Neu aufgenommen wurde ferner eine Erläuterung zu § 39 POG (Berichtigung, Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten).
Im Hinblick auf die EU-Datenschutzreform sowie die Neufassung des am 25. Mai 2018 in Kraft getretenen Landesdatenschutzgesetzes vom 8. Mai 2018 wurden die Erläuterungen insbesondere zu den §§ 26, 33, 34, 35 und 40 POG aktualisiert.weiterlesen
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