Postscheckordnung für das Königreich Bayern vom 7. Juni 1914.
Mit Ausführungs-Vorschriften für den Postüberweisungs- und Scheckverkehr bei den Ämtern und Kassen der Kgl. bayer. Finanzverwaltung, bei den Stellen und Behörden der inneren Verwaltung sowie für Kultus und Unterricht, ferner bei den Gerichten und Strafans
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