Prävention spielt eine wichtige Rolle, wenn es um die Sicherheit unserer Gesellschaft geht. Der Grund dafür liegt im islamistischen Terrorismus, der im Angriff vom 11. September 2001 seinen Höhepunkt fand. Schon ca. zehn Jahre früher hatte sich ein Verbrechen ereignet, das durch frühzeitige präventive Maßnahmen hätte verhindert werden können: Der Bau einer Herstellungsanlage für Giftgas in Libyen durch ein deutsches Unternehmen. Teil 1 beginnt mit einer Beschreibung dieses Falles. Teil 2 stellt die Gefahrenabwehr als ein grundlegendes Prinzip des Polizeirechts sowie die Organisation der Polizei und speziell den Zollfahndungsdienst dar, zu dessen Aufgaben die Verhinderung der Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen gehört. Die Zollfahndung hat dazu die Befugnis zur präventiven Überwachung der Telekommunikation. Gerade diese Maßnahme wirft die Frage auf, wie sich Sicherheitsbedürfnis und Freiheit zueinander verhalten müssen. Das BVerfG hat sicherheitsbegründeten Maßnahmen wie der Telekommunikationsüberwachung Grenzen gesetzt, mit denen sich Teil 2 ebenfalls befasst. Teil 3 stellt vier präventive Maßnahmen bei der Ausfuhr von Gütern vor. Insbesondere wird auf die Frage eingegangen, ob die Bestimmungen über die präventive Telekommunikationsüberwachung nach ihrer Neufassung – das BVerfG hatte die ursprüngliche Regelung für verfassungswidrig erklärt – nun verfassungsgemäß sind.weiterlesen