Die Landesfachgruppe Hufbeschlag Nordrhein Westfalen des Fachverband Metall NRW war der Meinung und fand, dass es an der Zeit ist, die "klassische Berichtsheftführung" durch ein zeitgemäßes Ausbildungs- und gleichzeitig Dokumentationsmittel zu ersetzen.
Aus diesem Grund hat die Landesfachgruppe Hufbeschlag NRW sich entschieden, einen praktischen Tätigkeitsnachweis für die zweijährige betriebliche Ausbildung zum staatlich geprüften Hufbeschlagschmied zu erarbeiten.
Der Aufbau dieses Tätigkeitsnachweises ist inhaltlich so strukturiert, dass er für jeden der an der Ausbildung und Prüfung zum staatlich geprüften Hufbeschlagschmied Interessierten als erste Information dienen kann. Er liefert die zur Ausbildung und Prüfung gehörende Verordnung über den Beschlag von Hufen und Klauen (HufBeschlV), das Gesetz über die Reform der Hufbeschlag rechtlichen Regelungen, sowie das Muster eines betrieblichen Ausbildungsplans zur Ausbildung zum Hufbeschlagschmied/-in.
Diese geben einen ersten Überblick über die Struktur und die Inhalte der Ausbildung und Prüfung.
Darüber hinaus beinhaltet der praktische Tätigkeitsnachweis 20 Lehreinheiten zu unterschiedlichen Fachthemen aus der Ausbildung zum staatlich geprüften Hufbeschlagschmied. Diese dienen als Einstieg in die Themen um basierend darauf, und aufgrund von eigenen praktischen Tätigkeiten während der betrieblichen Ausbildung, zu dem jeweiligen Thema einen von 20 Fachberichten anzufertigen.
Dabei wird die genaue Themendefinition des Fachberichtes exakt in der jeweiligen Lehreinheit vorgeben.
Weiterhin sind für jede Woche einzelne Wochenberichte vorgesehen, um den genauen Rahmen der Ausbildung und die Inhalte zu dokumentieren.
Diese Vorgehensweise stellt für Sie als Ausbildungsbetrieb, sowie auch für Sie als Auszubildende/-n sicher, dass alle ausbildungs- und prüfungsrelevanten Themen während der zweijährigen betrieblichen Ausbildung gemäß des betrieblichen Ausbildungsplanes abgedeckt sind.
Dies gibt jedem der am ausbildungs- und Prüfungsprozess Beteiligten die (Rechts-) Sicherheit, welche vom
Gesetzgeber, und nicht zuletzt in Bezug auf den Tierschutz durch Ihre Arbeit am lebenden Individuum von Ihnen erwartet werden kann.weiterlesen