In Umsetzung der Pauschalreise-Richtlinie wurde das neue Pauschalreisegesetz - PRG (BGBl I 2017/50) beschlossen, welches am 1. 7. 2018 in Kraft tritt und die Rechtsstellung von Konsumenten in folgenden Bereichen verbessern soll:
- Informationspflichten des Reiseveranstalters
- Änderungen des Pauschalreisevertrags
- Rechtsfolgen bei nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der vertraglichen Leistungen
Das Autorenteam erörter das neue Gesetz sowie die korrespondierenden Bestimmungen (Vorgängerbestimmung KSchG, deutsche Parallelnorm des BGB, EU-Recht).weiterlesen