Privatisierung
Typologie, Determinanten, Rechtspraxis, Folgen
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Privatisierung ist ein Zeichen tiefreichender Wandlungsprozesse im Verhältnis von Staat und Gesellschaft sowie in den Bereichen des öffentlichen und des Privatrechts. Verbreitet ist die Hoffnung, der unter seinen Kompetenz- und Finanzlasten schwerfällig gewordene Staatskoloß könne wieder 'schlank' werden, wenn er sich zugunsten gesellschaftlicher Kräfte aus Tätigkeitsbereichen zurückziehe. Wichtige Privatisierungsimpulse gehen nach wie vor von den Wettbewerbsbestimmungen des Europäischen Gemeinschaftsrechts aus. Auf kommunaler Ebene ist die 'Organisationsprivatisierung' verbreitet. Mit der Novellierung der Kommunalverfassungen versuchen die Landesgesetzgeber, dem Trend zur kommunalen Eigengesellschaft Einhalt zu gebieten, verletzen jedoch mitunter die Vorgaben des Gesellschaftsrechts. Jörn Axel Kämmerer weist nach, daß sich der Staat im Zuge des Privatisierungsprozesses keineswegs ganz zurückzieht. Vielmehr nimmt der Staat seine grundlegenden verfassungsrechtlichen Aufgaben auch in der 'Privatisierungsfolgenphase' weiterhin wahr - wenn auch nicht mehr durch eigene Leistungen, sondern als Garant und Regulator. Dabei wächst der Spielraum für 'private Grundrechtseingriffe', und die Grundrechte selbst wandeln sich zu Schutzpflichten. Zugleich bringt 'Organisationsprivatisierung', die Begründung privatrechtlich organisierter Wirtschaftsunternehmen der öffentlichen Hand ohne öffentlich-rechtliche Befugnisse, die Grenzen zwischen Staat und Gesellschaft zum Verschwimmen. Letztlich hat der Staat eine Gratwanderung vor sich, bei der er weiterhin als ausgleichende Instanz für eine komplexe, zur Selbstregulierung unfähige, aber in den transnationalen Bereich ausgreifende Gesellschaft agieren können muß, ohne in ihr aufzugehen.weiterlesen
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