Ein Allgemeinplatz besagt, ein Blick ins Gesetz erleichtere die Rechtsfindung. Mit einem Blick ist es aber vor allem in jenen Rechtsgebieten nicht getan, in denen kein geschlossenes Gesetzbuch existiert. Hierher zählt auch das Privatversicherungsrecht. Wer sich in Studium oder Beruf der Materie zuwendet, muss in eine Vielzahl an Einzelgesetzen blicken. Es bietet sich daher an, die einschlägigen Quellen in einer Sammlung zu publizieren, um einen leichteren Zugang zu ermöglichen. Die Sammlung umfasst neben den unmittelbar einschlägigen, privatversicherungsrechtlichen Gesetzen (VVG, VAG, AVO etc.) auch andere Spezialgesetze (teils in Auszügen), die für das Privatversicherungsrecht von Relevanz sind (z.B. UWG, DSG, GUMG etc.). Zur Reduktion des Umfangs auf ein 'tragfähiges' Mass wurden indessen jene auf das Privatversicherungsrecht anwendbaren Gesetze weggelassen, die jeder Jurist regelmässig ohnehin griffbereit hat, wie etwa das OR und das ZGB.weiterlesen