Das bayerische Kommunalwahlrecht räumt den Wählern ein sehr bürgerfreundliches, allerdings sehr kompliziertes System der Stimmvergabe ein: Kumulieren, Panaschieren, Listenkreuz und handschriftliche Eintragungen eröffnen dem Wähler fast unbegrenzte Möglichkeiten bei der Stimmvergabe.
Die gründliche Unterrichtung darüber (mit Auswertungs- und Auslegungsregeln) ist für die Mitglieder des Wahlvorstands zwingend vorgeschrieben (§ 3 Abs. 3 GLKrWO). Die vorliegende Anleitung wendet sich daher in erster Linie an die Wahl- und Briefwahlvorstände, denn sie sind es, die bei der Stimmenauswertung sofort die richtige Entscheidung treffen müssen.
Mehr als 60 Musterbeispiele zeigen die am häufigsten vorkommenden Formen der Stimmvergabe und sind ausführlich erläutert mit Hinweisen, wie bei der Auswertung zu verfahren ist.weiterlesen