Qualitätsprüfung Stationär
Der kompetente Begleiter für die MDK-Prüfung
Produktform: Buch / Einband - flex.(Paperback)
Die Richtlinien zur Durchführung von Qualitätsprüfungen im vollstationären Bereich, einschließlich der Kurzzeitpflege, ergänzen das indikatorengestützte Verfahren zur Erhebung von Versorgungsergebnissen in der vollstationären Pflege. Zukünftig wird die Qualität der stationären Pflege vorrangig an Ergebnissen gemessen, die durch die pflegerische Versorgung erzielt werden.
Im Vordergrund steht die Frage: Wie geht es dem Bewohner? Diese Erfassung wird von den Einrichtungen selbstständig durchgeführt und die Daten werden durch die neu eingerichtete Datenauswertungsstelle statistisch geprüft und ausgewertet.
Danach führen der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) ab 01.11.2019 anhand der neuen Qualitätsprüfrichtlinien (QPR) auch weiterhin Qualitätsprüfungen in den Einrichtungen durch. Im Rahmen dieses externen Parts des neuen Gesamtprüfsystems werden auch die von der Einrichtung erfassten Daten auf Plausibilität überprüft. Aus diesen beiden Systemen werden Beurteilungen der Versorgungsqualität erfasst und transparent für den Verbraucher veröffentlicht. Somit sind zukünftig 3 Akteure an den Qualitätsprüfungen beteiligt:
1. die stationären Einrichtungen
2. die Datenauswertungsstelle
3. Prüfdienste des MDK und PKV
Dieser Begleiter konzentriert sich auf die Qualitätsprüfung mittels der Qualitätsprüfrichtlinien durch den MDK und nicht auf die Erfassung der Ergebnisindikatoren. Er beinhaltet jedoch Hinweise und Praxistipps, die auf die Verzahnung der internen Ergebniserfassung mit dem externen Prüfsystem eingehen.
Hinweis zur Erfassung und Veröffentlichung der internen Ergebniserfassung: Der Gesetzgeber spricht in der Erprobungsphase von einer Datenübermittlung vor der ersten Veröffentlichung. Die erste Veröffentlichung der intern erfassten und durch die Datenauswertungsstelle bewerteten Ergebnisse erfolgt dann ab dem 01.07.2020 im Nachgang der ersten stichtagsbezogenen Erhebung. Diese erste Veröffentlichung wird sich voraussichtlich auch nur auf einen Teil der Indikatoren beziehen, weil ein Rückgriff auf die sogenannten „Verlaufsindikatoren“ (z. B. Mobilität) der vorangegangenen Erhebung in der Erprobungsphase nicht vorgesehen ist. Eine erste komplette Veröffentlichung aller Indikatoren ist daher auf dieser Grundlage erst im Jahr 2021 zu erwarten.
Da die Qualitätsprüfungsrichtlinien (QPR) für den stationären Bereich bereits zum 01.11.2019 in Kraft treten, finden die erste neuen MDK-Prüfungen also vor den 1. regelhaften Ergebniserfassungen statt. Ebenso wird es Veröffentlichungen der MDK-Prüfergebnisse vor den Veröffentlichungen der Indikatoren geben. Das Prüfsystem ist darauf jedoch vorbereitet und bietet die entsprechenden Übergangslösungen, z. B. die Bildung einer Stichprobe ohne Rückgriff auf eine vorangegangene Ergebniserfassung.
Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Text auf eine geschlechterspezifische sprachliche Differenzierung verzichtet. Die verwendeten Begriffe (z. B. „Bewohner“, „Mitarbeiter“ oder „Prüfer“) gelten stets für alle Geschlechter. „MDK“ oder die Formulierung „Prüfdienst“ schließen immer auch den Prüfdienst der Privaten Krankenversicherung (PKV) ein.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß in der Umsetzung!
Natalie Albert, Anne Eckert und Eva-Maria Matzkerweiterlesen
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