Ein Paradigmenwechsel mit Folgen im Arbeitskampfrecht Österreichs
Produktform: Buch
Importiertes Recht auf Streik kippt Österreichs Arbeitskampfdoktrin Der österreichische Gesetzgeber hat den Arbeitskampf nicht geregelt. Die Rechtsprechung ist spärlich, die Lehre überwiegend restriktiv. Streikfreiheit: ja - Recht auf Streik: nein; trotz anders lautender staatsvertraglicher und unionsrechtlicher Bekenntnisse. Vor allem ist Österreich seit Inkrafttreten der Grundrechtscharta der Europäischen Union an das Unionsgrundrecht auf Kollektivverhandlungen und Kollektivmaßnahmen einschließlich des Rechts auf Streik gebunden. In Verbindung mit der jüngeren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte und des österreichischen Verfassungsgerichtshofes, der Unionsgrundrechte bei äquivalenter österreichischer Rechtslage verfassungsrechtlich gewährleistet, ist ein Paradigmenwechsel im Arbeitskampfrecht Österreichs eingetreten. Dieser Paradigmenwechsel beeinflusst auch bisher tradierte Antworten auf so manche Rechtsfragen zum österreichischen Arbeitskampf. Wie weit aber reichen die damit verbundenen Änderungen? Damit beschäftigt sich dieses Buch.weiterlesen