Recht und Gerechtigkeit in China - Festschrift zum 75. Geburtstag von Konrad Wegmann
Beiträge des Symposiums vom 8. Dezember 2007 an der Hochschule für Angewandte Sprachen, SDI München
Produktform: Buch
Diese Festschrift nähert sich der chinesischen (Rechts-)Kultur von verschiedenen Blickwinkeln. Es rücken auch aktuelle Themen wie Menschenrechte oder einschlägige Philosophen ins Blickfeld.
Die Beiträge beschäftigen sich unter anderem mit Auffassungen bei Konfuzius, Menzius und Li Zhi. Ommerborn stellt Li Zhi als Individualisten vor, der sich entgegen den (neo-)konfuzianischen Normvorstellungen seiner Zeitgenossen vor allem gegen geistige Autoritäten und die universelle Gültigkeit höherer Prinzipien ausspricht.
Der Beitrag von Harald Holz beschäftigt sich mit kulturübergreifenden Grundlagen, er führt die ‚Goldene Regel‘ letztlich auf einen allem zugrundeliegenden Sinn zurück, in dem er den Sinnbegriff als umfassendes Streben nach der Aneignung der je eigenen Möglichkeiten im Zusammenspiel mit allen in Frage kommenden anderen definiert. Daraus ergibt sich dann eine Anerkennung seiner Selbst und des Anderen sowie ein ‚Sollen‘, wodurch sich alle übrigen Handlungszielsetzungen als personal-reziprok ergeben.
Während Weber-Schäfer die These aufstellt und begründet, warum es China kein gleichwertiges Pendant zum europäischen Gerechtigkeitsbegriff gibt, vertritt Woesler mit seinem Aufsatz die entgegengerichtete Auffassung.
Moccia stellt die These auf, dass im klassischen China Tradition und Bräuche vor dem Gesetz standen und das Gesetz von Konfuzius gering geschätzt worden sei. Er möchte erst seit dem 19. Jahrhundert von einer Gesetzgebung in China sprechen und beschreibt den heutigen Gesellschaftszustand als Übergang zu einem auf Gesetzen basierenden System.
Paul beschäftigt sich mit der politischen Dimension der Menzius-Rezeption, insbesondere unter dem Aspekt der Menschenrechte, die bei Menzius als fortschrittlicher eingestuft werden als bei Platon und Aristoteles. Er weist nach, dass in der westlichen Rezeptionsgeschichte Menzius überwiegend universalistisch ausgelegt wurde.
Während viele der hier versammelten Beiträge sich mit der tatsächlichen Gesetzgebung in China beschäftigen, füllt Sapios Beitrag eine Lücke im Bereich der schwerer zu fassenden grauen Rechtssprechungspraxis: Sie weist anhand von urkundlichen Quellen und Beispielfällen nach, dass es in China die Praxis "shuanggui" gibt, eine Form der Verhaftung ohne Anklage, die von der Kommunistischen Partei gegenüber korrupten Beamten bzw. Parteiangehörigen eingesetzt wird.
Weyrauch beschäftigt sich in seinem Beitrag mit der Entscheidungspraxis bei chinesischen Asylanträgen für Deutschland. Ist man Angehöriger der religiösen Bewegung „Falun Gong“ oder eine Minderheit, hat man Widerstand gegen die Einparteienherrschaft oder die Zensur geleistet oder ist man Opfer der Einkind-Politik geworden, wird je nach Verfolgungsgrad entschieden.
In China konkurrieren mit dem Recht die Riten: Die Chinesen nahmen das Christentum wie schon zuvor verschiedene andere religiöse Bräuche an und vermischten es mit eigenen volksreligiösen Riten und Gebräuchen. Im sogenannten ‚Ritenstreit‘ bekämpften sich zwei Missionslager, die diese Adaption befürworteten oder ablehnten. Von Collani wertet in ihrem Beitrag zahlreiche jetzt zugängliche Dokumente des etwa einhundert Jahre währenden Ritenstreits aus, verzeichnet und klassifiziert sie.
Ein anderer Bereich, der nicht in direkter Verbindung zum Oberthema des Rechts steht, sind politische Richtungsvorgaben: Aßmann untersucht in seinem Beitrag am Beispiel der Rüstungspolitik einen Aspekt der Sicherheitspolitik, hier am Fall eines amerikanischen Raketenschildes für Japan und Taiwan. Er erörtert mögliche Machtverschiebungen in der Region und warnt vor einer neuen Rüstungsspirale. Ostendorf macht auf die Schattenseite des Wirtschaftsbooms in China aufmerksam, die Umweltzerstörung. Er entwirft Zukunftsszenarien, wie diese Zerstörung in den Griff zu bekommen ist.weiterlesen
Dieser Artikel gehört zu den folgenden Serien