Rechtsfragen des Übergangsmandats bei der Privatisierung öffentlicher Aufgaben
Produktform: Buch
Privatisierungen haben neben den individuellen arbeitsrechtlichen Folgen für die betroffenen Beschäftigten insbesondere auch Konsequenzen für die Interessenvertretungen. Mit dem Vollzug einer Privatisierung und dem Wechsel von einer öffentlich-rechtlichen in eine privat-rechtliche Organisationsform stellt sich die Frage, wie sich dieser Wechsel im Bereich der Interessenvertretung zwischen dem Personalrat nach dem Personalvertretungsrecht und dem Betriebsrat nach dem Betriebsverfassungsrecht vollzieht.
Das Werk beschäftigt sich mit der umstrittenen und bisher vom Gesetzgeber und der Recht-sprechung ungelösten Frage, ob dem Personalrat in der Übergangszeit nach einer Privatisie-rung ein Übergangsmandat zukommt.
Zunächst zeigt die Verfasserin, in welchen Konstellationen sich die Rechtsfrage des Über-gangsmandats des Personalrats stellen kann. Im Weiteren veranschaulicht sie die gesetzli-che Lage zur Kontinuität der Interessenvertretung durch die Personalvertretungsgesetze des Bundes und der Länder. Aufgrund des Fehlens einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung erörtert die Autorin die verschiedenen Möglichkeiten zur Begründung eines Übergangsman-dats des Personalrats. Schwerpunkte sind hier neben einer Analogie zu bestehenden Son-dergesetzen die Auswirkungen und Forderungen der Betriebsübergangsrichtlinie (Richtlinie 2001/23/EG) auf die Kontinuität der Interessenvertretung bei Privatisierungen.
In der Praxis wird oftmals versucht, aufgrund der bestehenden Rechtsunsicherheiten klare Verhältnisse zu schaffen, indem ein Übergangsmandat durch vertragliche Abreden verein-bart wird. Die Verfasserin untersucht in dem Band die Wirksamkeit eines solchen vertraglich begründeten Übergangsmandats.
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