"Industrie 4.0" beschreibt als Schlagwort die sogenannte vierte industrielle Revolution, also die Digitalisierung und Vernetzung der industriellen Wertschöpfungskette. Diese zunehmende Vernetzung wird in anderen Ländern meist als "Internet of Things" bezeichnet. Wenn Industrieroboter automatisch Ware bestellen, Versicherungstarife sich nach dem Fahrverhalten berechnen und in Autos sowie Fahrrädern SIM-Karten eingebaut werden, um die notwendige Konnektivität sicherzustellen, stellen sich für den Rechtsanwender eine Vielzahl neuer Fragen: Angefangen bei neuen haftungsrechtlichen Dimensionen, über datenschutzrechtliche Fragestellungen bis zur telekommunikationsrechtlichen Regulierung und dem "Eigentum" an Daten.
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