Rechtsquellenkonflikte im Internationalen Privatrecht
Eine kritische Betrachtung der Art. 23, 24, 25 Rom I-VO, Art. 27, 28 Rom II-VO und des Art. 3 EGBGB
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Die Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts haben die Aufgabe, bei Sachverhalten mit grenzüberschreitendem Bezug zwischen verschiedenen nationalen Rechtsordnungen die Anwendung des materiellen Rechts zu ermitteln. Das IPR löst die Kollision verschiedener materiell-rechtlicher Rechtsnormen untereinander auf. Pepe Pfad zeigt auf, dass es deshalb abträglich und widersprüchlich ist, wenn Kollisionsnormen des IPR ebenfalls untereinander in Konflikt treten. Der Status quo im Regelungsgeflecht des IPR enthält jedoch Rechtsquellenkonflikte. Anhand einer umfassenden Analyse der Art. 23, 24, 25 Rom I-VO und Art. 27, 28 Rom II-VO sucht der Autor nach Lösungen, um diesem Zustand de lege lata und de lege ferenda zu begegnen.weiterlesen
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