Im Jahr 2014 belief sich die durchschnittlicheAnzahl Arbeitsloser auf 136764 Personen. Die Zahl der stellensuchendenPersonen betrug 191827. Um die Qualifikationen und die Eignung einer stellensuchendenPerson hinreichend beurteilen zu können, begnügt sich eine potentielleArbeitgeberin oftmals nicht mit den vorgelegten Arbeitszeugnissen, sondern holtzudem Referenzauskünfte bei früheren Arbeitgeberinnen ein. Im Arbeitsrecht finden sich keine explizitenVorschriften zu den Referenzen. In der Praxis herrschen denn auch vieleUnsicherheiten im Umgang mit Referenzen. Die Lehre versteht dieReferenzauskunft als mündliches Surrogat zur Zeugnispflicht. Mit derReferenzauskunft soll der vom Arbeitszeugnis vermittelte Eindruck vertieftwerden. Die Modalitäten bei der Einholung oder Erteilung von Referenzen,insbesondere deren Inhalt, unterliegen dabei einer Vielzahl von Regeln, derenNichtbeachtung für die Beteiligten schwerwiegende Haftungsfolgen haben kann. Die vorliegende Arbeit bezweckt eine umfassendeDarstellung der Problemfelder, die es im Umgang mit Referenzen zu beachtengilt. Dabei werden die rechtlichen Grundlagen ausführlich erörtert,Haftungsrisiken aufgezeigt und Lösungsansätze unterbreitet. Ein Musterprozederemit Beispielfragen für die Einholung von Referenzen, ein Kontrollblatt für dieauskunftsgebende Arbeitgeberin und eine Checkliste für den stellensuchendenArbeitnehmer dienen den betreffenden Parteien dazu, künftig Haftungsrisiken zuvermeiden.weiterlesen