Rehabilitationsrecht
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Das Rehabilitationsrecht hat für die sozialrechtliche und betriebliche Praxis wie auch für das Gesundheitswesen eine wichtige Bedeutung: Renten und Krankengeld, nachhaltige Arbeitsunfähigkeit und Ausgliederung aus dem Arbeitsleben, dauerhafte Krankheit und Pflegebedürftigkeit sollen durch Rehabilitation vermieden werden.
Der Gesetzgeber hat es jedoch versäumt, das gesamte Rechtsgebiet der Rehabilitation im SGB IX zusammenzufassen. Wesentliche Leistungstatbestände sind immer noch auf einzelne Spezialgesetze verteilt. Ungeachtet dessen kommt dem SGB IX ein entscheidende Funktion zu: Es vernetzt die unterschiedlichen Leistungen miteinander und stimmt sie aufeinander ab. Prof. Dr. Ernst-Wilhelm Luthe und sein hochkarätiges Autorenteam erläutern daher im Werk nicht nur die Vorschriften des SGB IX. Beleuchtet werden vielmehr Theorie und Praxis des gesamten Rehabilitationsrechts in allen Facetten. Verdeutlicht werden dabei die
- Strukturprinzipien,
- allgemeinen Vorgaben des SGB IX,
- speziellen Vorschriften innerhalb der anderen Bücher des SGB,
- europa- und verfassungsrechtlichen Bezüge des Rehabilitationsrechts und seine Bedeutung im Verwaltungs- und Gerichtsverfahren.
Nachfolgend eine Auswahl praxisrelevanter Fragen, die die Verfasser sachkundig und selbst für juristische Laien gut verständlich beantworten:
- Betrifft das Thema Rehabilitation nur behinderte oder auch kranke Menschen?
- Welche Möglichkeiten der individuellen Bedarfsplanung sind nach dem Gesetz vorgesehen?
- Wie wird der Begriff der medizinischen Rehabilitation abgegrenzt?
- Gilt der Grundsatz „Reha vor Rente“ auch im sozialen Entschädigungsrecht?
- Welche Auswirkung hat die UN-Behindertenrechtskonvention auf die nationalen Regelungen?weiterlesen
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