Renten in der Steuererklärung
Korrekt gemacht und Geld gespart
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Seit 2005 gelten für Renten neue Steuerregeln. Eine Rentensteuer wie häufig zu lesen ist, wurde durch das Alterseinkünftegesetz aber nicht eingeführt. Ob Sie als Rentner eine Steuererklärung abgeben und Steuern zahlen müssen, hängt vor allem davon ab, wie hoch der steuerpflichtige Anteil Ihrer Rente(n) ist. Denn Renten werden höchst unterschiedlich besteuert:
- Renten, die im Rahmen einer Übergangsregelung nachgelagert besteuert werden, etwa Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder einer privaten Rürup-Rente (Basisrente).
- Nur mit dem Ertragsanteil steuerpflichtige Renten. Dazu gehören viele Renten aus privaten Versicherungen und der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst (z.B. VBL-Renten) sowie Betriebsrenten aus einer Direktversicherung oder Pensionskasse.
- Renten, die in voller Höhe steuerpflichtig sind, soweit sie auf steuerfreien oder steuerlich geförderten Beiträgen beruhen. Davon betroffen sein können Betriebsrenten oder Riester-Renten.
- Renten, die in vollem Umfang steuerfrei sind, wie zum Beispiel die Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung.
Die Versicherungsträger melden jährlich der Finanzverwaltung in einer Rentenbezugsmitteilung die Höhe der an Sie ausgezahlten Rente(n). Sie machen Angaben zu Ihren Renten in der Anlage R der Steuererklärung. Daraus errechnet dann das Finanzamt die Höhe Ihrer steuerpflichtigen Einkünfte. Fehler zu Ihren Ungunsten sind dabei nicht ausgeschlossen! In unserem Beitrag erfahren Sie, worauf Sie achten müssen und wie Sie die Anlage R richtig ausfüllen.
Nur so können Sie sicherstellen, dass Sie nicht zu viel Steuern zahlen.weiterlesen
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