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Revision der Lehre von der objektiven Zurechnung

Eine Analyse zurechnungsausschließender Topoi beim vorsätzlichen Erfolgsdelikt

Produktform: E-Buch Text Elektronisches Buch in proprietärem

Nach der Lehre von der objektiven Zurechnung ist ein strafrechtlicher Erfolg nur dann als Werk des Handelnden anzusehen, wenn neben den herkömmlichen Tatbestandsmerkmalen - Handlung, Erfolg und Kausalität - zusätzliche, wertende Kriterien erfüllt sind: Der Erfolg sei nur dann objektiv zurechenbar, wenn der Täter ein rechtlich missbilligtes Risiko geschaffen habe, das sich im tatbestandlichen Erfolg realisiere. Diese Voraussetzungen sollen gleichermaßen für Fahrlässigkeits- wie für Vorsatzdelikte gelten. Ingke Goeckenjan unterzieht diese mittlerweile herrschende Auffassung im strafrechtlichen Schrifttum einer kritischen Analyse. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht dabei eine Auseinandersetzung mit der Frage, ob und inwiefern die drei gängigen zurechnungsausschließenden Topoi (fehlende Risikoschaffung, Handeln innerhalb des erlaubten Risikos, Risikoverringerung) auch für das Vorsatzdelikt Berechtigung beanspruchen können.weiterlesen

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Elektronisches Format: PDF

Sprache(n): Deutsch

ISBN: 978-3-16-153578-9 / 978-3161535789 / 9783161535789

Verlag: Mohr Siebeck

Erscheinungsdatum: 30.09.2017

Seiten: 342

Auflage: 1

Autor(en): Ingke Goeckenjan

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