Risikoverteilung im Staatshaftungsrecht
am Beispiel amtshaftungsrechtlicher Gefahrvermeidungspflichten bei fehlerhafter Planung, Genehmigung und Aufsicht
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Das deutsche Staatshaftungsrecht, insbesondere die Amtshaftung nach § 839 BGB/Art. 34 GG, gilt aus dogmatischer Sicht weithin als rückständig, die einschlägige Rechtsprechung als inkonsistent. Besondere Schwierigkeiten bereiten seit jeher staatliche Maßnahmen, die Voraussetzungen für private Tätigkeit schaffen oder privates Handeln überwachen. Boas Kümper untersucht, wie die ineinandergreifenden staatlichen und privaten Verantwortungsbereiche haftungsrechtlich einzuordnen sind und wann fehlerhaftes Staatshandeln eine Schadensersatzpflicht nach sich zieht. Dazu analysiert er das Verhältnis von haftungsrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Wertungen sowie die Tragfähigkeit überkommener amtshaftungsrechtlicher Argumentationsstränge. Dogmatische Entwicklungen des privaten Haftungsrechts dienen ihm als Orientierungspunkte für die Bildung von Zurechnungsmaßstäben und Entscheidungskriterien.weiterlesen
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