Rückabwicklung von gemeinsamen Einrichtungen
Am Beispiel des Baugewerbes
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Die Arbeit untersucht die Möglichkeiten und Risiken einer zivilrechtlichen, vor allem bereicherungsrechtlichen, Rückabwicklung von gemeinsamen Einrichtungen der Tarifvertragsparteien. Dazu wird die Fehleranfälligkeit dieses Rechtsinstituts herausgearbeitet.
Ausgangspunkt sind die Beschlüsse des BAG vom 21.9.2016 und 25.1.2017, mit denen die Allgemeinverbindlicherklärungen von Tarifverträgen über gemeinsame Einrichtungen im Baugewerbe (SOKA-BAU) für unwirksam erklärt wurden. Der Gesetzgeber hat darauf mit dem Erlass des SoKaSiG reagiert. Die dagegen bestehenden verfassungsrechtlichen Bedenken werden in der Arbeit dargelegt und bewertet. Der Schutzzweck der SOKA-BAU erfordert dabei eine gesellschaftspolitische Betrachtung.
Das komplexe Gefüge der gemeinsamen Einrichtung verlangt neben der Befassung mit den bereicherungs-rechtlichen Themenkomplexen, maßgeblich der Entreicherung nach § 818 Abs. 3 BGB, die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Gesellschaftsformen als mögliche Rechtsträger.weiterlesen
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