Der Regress ist examenstypisch. Dreiecksbeziehungen sind nicht nur im wirklichen Leben problematisch, sondern auch im Recht. Der Band gibt unsere Erfahrungen mit den verschiedenen Examenskonstellationen wieder. Beispielhaft ist die Begleichung einer Schuld durch einen Dritten und der Regress beim Schuldner. In Betracht kommen häufig GoA, Gesamtschuld und Bereicherungsrecht.
Inhalt:
Legalzessionen
Pflicht zur rechtsgeschäftlichen Abtretung
Gesamtschuldnerausgleich nach § 426 BGB
Rückgriff nach Geschäftsführung ohne Auftrag
Rückgriffskondiktion
Ausgleich unter Sicherungsgebern
Rückgriff im Recht der Personengesellschaftweiterlesen