BFHE ist das Pflichtblatt für alle Steuerberater (BGH v. 23.9.2010, IX ZR 26/09); wer Entscheidungen aus BFHE nicht berücksichtigt, haftet.
Für Sie als steuerlicher Berater ist es daher wichtig, Entwicklungen in der höchstrichterlichen Finanzrechtsprechung zu kennen und Ihrer Beratung zu Grunde zu legen.
Das Steuerrecht ist maßgeblich von der BFH-Judikatur geprägt. So sind in letzter Zeit zahlreiche Steuerrechtsvorschriften vom BFH an das BVerfG und zunehmend auch an den EuGH zur Prüfung überwiesen worden.
Gesamtes Steuerrecht und Zollrecht
Sämtliche zur Veröffentlichung freigegebenen Entscheidungen des BFH (zum gesamten Steuerrecht und zum Zollrecht) werden in BFHE zunächst in Form von Einzellieferungen aufgenommen.
Nach jeder sechsten Lieferung erscheint ein umfangreiches, mehrfach und systematisch gegliedertes Register (nach Zeitfolge, Stichworten, Gesetzen und Paragraphenfolge) und ergänzt so die zu einem Band gehörenden Entscheidungen perfekt.
Erscheinungsweise: unregelmäßig, ca. alle drei Monate erscheint ein gebundener Band
Bezug von Einzelheftlieferungen auf Anfrage 0221 . 94403055 info@deubner.de
Kündigungsfrist: 6 Wochen zum Jahresende