Sanierungsfusion und Rechnungslegung. Unter besonderer Berücksichtigung der Foschungs- und Entwicklungskosten
Produktform: Buch
Die Sanierungsfusion (Art. 6 FusG) wird anhand der Bestimmung von Art. 725 OR ausgelegt, welche eine Legaldefinition des Kapitalverlusts und der Überschuldung enthält. Diese 'Überschuldungstests' enthalten Regelungen zum Vergleich von Aktiven und Verbindlichkeiten. Was jedoch Aktiven - und im Speziellen immaterielle Aktiven - sind oder wie diese bilanziell zu behandeln sind, ist unklar, zumal das Schweizer Recht diesbezüglich weder eine Vorschrift noch eine Definition enthält. Die vorliegende Abhandlung skizziert deshalb die rechnungslegungsrelevanten Aspekte von Art. 725 OR und Art. 6 FusG. Anschliessend werden die Begriffe 'Aktivum' und 'Forschungs- und Entwicklungskosten' normvergleichend (Schweiz de lege lata et ferenda, Deutschland, IFRS, US GAAP sowie Swiss GAAP FER) analysiert. In der Folge wird, gestützt auf die Ergebnisse der Analyse, ein Konzept vorgeschlagen, welches die handelsrechtliche Vermögenslage präziser darzustellen vermag. Dies erlaubt eine bessere Einschätzung der Unterdeckung, die anhand Art. 6 FusG zu ermitteln ist. Mit der Sanierungsfusion können stille Reserven, die aufgrund des Zwangs, eine Bilanzierung zu fortgeführten historischen Kosten vorzunehmen, auf dem Wege der Fusion zum 'Fair Value' aktiviert werden. Auf diese Weise kann die Unterdeckung der finanziell notleidenden Gesellschaft durch Neubewertung entschärft oder beseitigt werden, ohne auf Rangrücktritte zurückgreifen zu müssen.weiterlesen