Schulgesetz für Baden-Württemberg SchG 2022
Produktform: Buch / Einband - flex.(Paperback)
Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG)
Letzte berücksichtigte Änderung vom 17. Dezember 2020 (GBl. S. 1233).
Rechtsstand: 17. Dezember 2020
Inhalt:
1. TEIL Das Schulwesen
A. Auftrag der Schule
B. Geltungsbereich
C. Gliederung des Schulwesens (§§ 3-15)
D. Schulverbund (§§ 16-18)
E. Ergänzung und Weiterentwicklung des Schulwesens (§§ 19-22)
2. TEIL Die Schule
3. TEIL Errichtung und Unterhaltung von Schulen
4. TEIL Schulaufsicht
5. TEIL Lehrkräfte, Schulleitung; Lehrerkonferenzen, Schulkonferenz; örtliche Schulverwaltung
A. Lehrkräfte, Schulleitung (§§ 38-43)
B. Lehrerkonferenz, Schulkonferenz ( §§ 44- 47)
C. Örtliche Schulverwaltung (§§ 48-54)
6. TEIL Mitwirkung der Eltern und der für die Berufserziehung der Schüler Mitverantwortlichen an der Gestaltung des Lebens und der Arbeit der Schule; Schülermitverantwortung; Landesschulbeirat
A. Klassenpflegschaft, Elternbeiräte (§§ 55-61)
B. Schülermitverantwortung (§§ 62-70)
C. Landesschulbeirat
7. TEIL Schüler
A. Schulpflicht
B. Pflicht zum Besuch der Grundschule und einer auf ihr aufbauenden Schule (§§ 73-76)
C. Pflicht zum Besuch der Berufsschule (§§ 77-81)
D. Besondere Regelungen für Schüler mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot (§§ 82-84a)
E. Sonstige Vorschriften (§§ 85-92)
8. TEIL Schulgeld- und Lernmittelfreiheit, Erziehungsbeihilfen
9. TEIL Religionsunterricht
10. TEIL Ethikunterricht, Geschlechtserziehung
11. TEIL Staatliche sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren mit Internat und sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren mit Internat in freier Trägerschaft
12. TEIL Schlussvorschriftenweiterlesen
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