Schwangerschaft und Mutterschaft stehen unter dem besonderen Schutz der Gemeinschaft. Im Arbeitsrecht sorgt hierfür das zum 1.1.2018 neu gestaltete Mutterschutzgesetz, das während der Schwangerschaft und nach der Entbindung zahlreiche Schutzbestimmungen wie z.B. das Mutterschaftsgeld, Beschäftigungsverbote oder einen besonderen Kündigungsschutz vorsieht.
Aber auch sozialrechtlich gelten für Schwangere besondere Vorschriften. So regelt das Sozialgesetzbuch – Fünftes Buch die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung im Fall einer Schwangerschaft.
Der Schutz setzt sich auch nach der Entbindung fort. Neben dem Mutterschutzgesetz greift hier das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz. Daraus ergeben sich ein Anspruch auf Elterngeld und ein Recht auf Elternzeit, die auch vom Vater des Kindes genommen werden kann.
Das Buch verdeutlicht sowohl Arbeitgebern als auch den Eltern die jeweiligen Rechte und Pflichten. Es verhilft damit allen Beteiligten zu einem problemlosen Umgang mit dieser vielschichtigen Rechtsmaterie.weiterlesen