Selbstbestimmung durch und im Betreuungsrecht
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Die Selbstbestimmung kann heute als das Paradigma des Medizinrechts angesehen werden. Das Konzept des „informed consent“ stößt jedoch an seine Grenzen, sobald die Einwilligung an Mängeln wie z.B. der Einwilligungsunfähigkeit leidet und damit nicht belastbar ist. An dieser Stelle knüpft das Betreuungsrecht an und versucht, die konfligierenden Interessen in Ausgleich zu bringen. Einerseits muss das Betreuungsrecht dem Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen trotz fehlender Einwilligungsfähigkeit Rechnung tragen. Auf der anderen Seite sind Eingriffe in das Selbstbestimmungsrecht unvermeidbar. Der Band bietet eine rechtliche und ethische Betrachtung der Thematik, auch über die nationalen Grenzen hinaus nach Österreich und in die Schweiz. Neben einer Einführung in das Betreuungsrecht enthält der Band auch Beiträge zur Zwangsbehandlung betreuter Personen, dem grundrechtlichen Status betreuter Personen und dem Zusammenspiel von Patientenverfügung und natürlichem Willen.
Mit Beiträgen von
Prof. Dr. Klaus Arntz, Prof. Dr. Steffen Augsberg, Prof. Dr. Erwin Bernat, Aline Hofer, PD Dr. Dorothea Magnus, Prof. Dr. Adrian Schmidt-Recla, Prof. Dr. Franziska Sprecher, Dr. Erhan Temel.weiterlesen
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