Selbstgefährdendes Verhalten von Klient*innen gehört im Gesundheits- und Sozialwesen oft zum Berufsalltag. Den richtigen Ausgleich zwischen Autonomie und Fürsorge zu finden, ist eine Herausforderung: Zwar ist Selbstgefährdung ein Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts, dennoch müssen Betroffene manchmal zu ihrem Wohl vor den Folgen des eigenen Verhaltens bewahrt werden.
Vielfältig sind die Rechtsprobleme bei der Behandlung, Betreuung, Beratung und Pflege von sich selbst gefährdenden Erwachsenen. Die Arbeit klärt, wie lange Selbstgefährdung akzeptiert werden muss, wann eine Intervention geboten ist und wie trotz eines Eingriffs die Selbstbestimmung gestärkt werden kann. So soll Rechtsunsicherheit abgebaut und die Handlungssicherheit der beteiligten Fachkräfte erhöht werden.weiterlesen