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Selbstvornahme im Werkvertragsrecht

Produktform: Buch / Einband - flex.(Paperback)

n der vorliegenden Arbeit wird ein Gesamtüberblick vorgelegt, der sich unter dem Titel „die Selbstvornahme im Werkvertragsrecht“ zusammenfassen lässt. Im Fokus steht, die Selbstvornahme im Werkvertragsrecht zu erläutern und dabei auf die Fragestellungen zur voreiligen Selbstvornahme durch den Besteller und den Zeitpunkt der Geltendmachung des Ersatzes der Selbstvornahmekosten einzugehen. Die im Rahmen der Selbstvornahme im Werkvertragsrecht einschlägigen Probleme werden mit Hilfe unterschiedlicher Meinungen in der Literatur und der Rechtsprechung analysiert. Anschließend wird jeweils zu der Problematik Stellung genommen. Der Grundfall der Selbstvornahme breitet keine Schwierigkeiten, wenn die vom Besteller gesetzte, angemessene Frist zur Nacherfüllung erfolgslos abgelaufen oder die Fristsetzung ausnahmsweise nach §§ 637 II i.V. m. 323 II BGB entbehrlich war. Problematisch ist die Rechtslage in der Praxis häufig dann, wenn der Besteller die Selbstvornahme trotz der Erforderlichkeit der Fristsetzung voreilig vornimmt und den Mangel selbst behebt, ohne den Ablauf der Frist abzuwarten oder sogar ohne überhaupt eine Frist zu setzen und sich mit dem Unternehmer in Verbindung zu setzen. Im ersten Fall kann der Besteller den Ersatz seiner Aufwendungen für die Selbstvornahme gegenüber dem Unternehmer geltend machen. Im zweiten Fall verliert er seine Mängelrechte, da er durch seine voreilige Selbstvornahme in die Dispositionsfreiheit des Unternehmers eingegriffen hat. Aufgrund des abschließenden Charakters des § 637 BGB steht dem Besteller kein Ersatzanspruch weder aus GoA noch aus Bereicherungsrecht sowie nach § 326 BGB zu. Da der Besteller dem Unternehmer die gesetzlich vorgesehene Gelegenheit zur Nacherfüllung nicht ermöglicht hat, ist es nicht außergewöhnlich, dass ihm kein Ersatzanspruch für die Selbstvornahmekosten gewährt wird. Dagegen bleibt der Besteller nicht ohne Schutz. Ihm steht es frei, den Ersatz seiner Aufwendungen von dem Unternehmer zu verlangen, wenn eine vertragliche Vereinbarung vorliegt. Übrigens kann er von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen oder gem. § 638 BGB den von ihm zu bezahlenden Werklohn mindern. Weiterhin lässt sich feststellen, dass die Abnahme ein zentraler Begriff im Rahmen der Selbstvornahme im Werkvertragsrecht ist. Aus der aktuellen gesetzlichen Lage ergibt sich, dass der Besteller seinen Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen für die Selbstvornahme grundsätzlich erst nach Abnahme geltend machen kann. Der Besteller kann jedoch seinen Anspruch auf Ersatz der Selbstvornahmekosten ausnahmsweise vor oder ohne Abnahme geltend machen, wenn einer der vom BGH anerkannten Ausnahmefälle vorliegt.weiterlesen

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Sprache(n): Deutsch

ISBN: 978-3-8440-8823-6 / 978-3844088236 / 9783844088236

Verlag: Shaker

Erscheinungsdatum: 15.11.2022

Seiten: 250

Auflage: 1

Autor(en): Ismahan Gülen Erdogan

49,80 € inkl. MwSt.
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