Das Standardwerk für alle mit dem SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen – in Forschung und
Praxis betrauten Anwender in Behörden und Unternehmen.
NEU:
• Mit dem Bundesteilhabegesetz ist das SGB IX grundlegend neu gefasst worden. Die Neufassung tritt am
01.01.2018 in Kraft. Der Schwerpunkt der Neukommentierung liegt zunächst auf der Überarbeitung des neuen Teil
1 des Gesetzes sowie der Neuzuordnung der Vorschriften des bisherigen Schwerbehindertenrechts aus dem alten
Teil 2 in den neuen Teilweiterlesen