Si quid universitati debetur
Forderungen und Schulden privater Personenvereinigungen im römischen Recht
Produktform: Buch / Einband - fest (Hardcover)
Die Frage, inwieweit das römische Recht Vereine als eigene Träger von Rechten und Pflichten kannte, bewegt die Forschung seit Langem. Ein zentrales Problem war bislang, dass – anders als im modernen Recht – im römischen Recht regelmäßig nicht der Verein Partei eines Vertrages wird, den sein Funktionär eingeht. Zugleich belegen zahlreiche Quellen, dass römische Vereine sehr wohl ein Vermögen hatten. Aufgrund der Quellenfunde der letzten Jahrzehnte kann dies erstmals erklärt werden: Die überlieferten Vereinssatzungen sehen vor, dass ein Vereinsfunktionär Ausgleich aus dem Vereinsvermögen erlangen kann, wenn er sich für den Verein vertraglich verpflichtet. Ferner kann gezeigt werden, dass nicht das Vertragsrecht, sondern die Verbreitung testamentarischer Stiftungen während des 1. und 2. Jahrhunderts n. Chr. im ganzen Römischen Reich die römischen Juristen veranlasst hat, die Berechtigung bzw. Verpflichtung von Vereinen aus Forderungen bzw. Verbindlichkeiten zu konzeptualisieren.weiterlesen
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