Sichere Maschinen in Europa - Teil 1 - Rechtsgrundlagen
Eurpäische und nationale Rechtsgrundlagen, Kurzinformation für Hersteller und Benutzer
Produktform: Buch / Geheftet
In der 12. Aufl age dieser Broschüre sind alle
wichtigen Neuerungen enthalten, die sich
nach Redaktionsschluss der 11. Aufl age im
Juli 2012 bei den europäischen und nationalen
Rechtsgrundlagen für sichere Maschinen
ergeben haben. Es war deshalb erforderlich,
u.a. die Anlagen I bis XI zu aktualisieren.
Die vorliegende Broschüre wurde an die
neuen und geänderten Rechtsgrundlagen
durch das Inkrafttreten des Produktsicherheitsgesetzes
und der neuen Betriebssicherheitsverordnung
vom 01.06.2015 angepasst,
ohne die bewährten und leserfreundlichen
Strukturen zu verändern.
Die europäische Rechtsentwicklung im Arbeitsschutz
hat national zu einer Verstaatlichung
der Arbeitsschutzbestimmungen geführt.
Die maßgebliche Rechtsvorschrift für
das zur Verfügung stellen und Verwenden von
Arbeitsmitteln (inkl. Maschinen) in Deutschland
ist seit Juni 2015 die Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV). Wegen des
Vorranges dieser staatlichen Verordnung wurden
u.a. viele maschinenspezifi sche Unfallverhütungsvorschriften
zurückgezogen.
Trotzdem haben diese Vorschriften für Altmaschinen
noch eine Bedeutung.
Fast 36 Jahre lang war das in dieser Zeit
mehrfach geänderte Gerätesicherheitsgesetz
(GSG) vom 24. Juni 1968 die Rechtsgrundlage
für das Inverkehrbringen und Ausstellen
technischer Arbeitsmittel in Deutschland.
Das Produktsicherheitsgesetz
(ProdSG) vom 22. April 1997 regelte das Inverkehrbringen
von Produkten, die zur privaten
Nutzung durch Verbraucher bestimmt
waren. Investitionsgüter, wie gewerblich genutzte
Maschinen und Produktionsanlagen
sowie andere nur zur berufl ichen Nutzung bestimmte
Produkte, waren von diesem Gesetz
nicht betroffen.
Beide Gesetze sind im Jahre 2004 zu einem
Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) zusammengeführt worden. Im Dezember
2011 wurde dieses Gesetz durch das
„neue“ Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
abgelöst. Eine Grundinformation zum neuen
ProdSG enthält Anlage VIII dieser Broschüre.
Ganz elementare Bedeutung hat das neue
BMAS-Papier (04/2015) über die wesentlichen
Veränderungen von Maschinen. Im Kapitel
14 wird dieses wichtige Thema beispielhaft
erläutert.
Erstmalig ist in dieser Broschüre eine neue
Randbemerkung eingeführt worden. Unter
dem Begriff „Historie“ fi ndet man die geschichtlichen
Abläufe und Zusammenhänge
zu den heute geltenden Rechtsgrundlagen.
Die Verfasser wollten nicht, dass diese
„alten und nicht mehr gültigen
Rechtsgrundlagen verloren“ gehen.
Neu ist die Anlage VII – Montageanleitung.
Das Muster einer Montaganleitung von unvollständigen
Maschinen wurde auf vielfachen
Wunsch aufgenommen.
In der Anlage IX wird auf die EG-Änderungsrichtlinie
2009/127/EG eingegangen, die am
15.12.2011 in die EG-Maschinenrichtlinie integriert
wurde. Für den allgemeinen Maschinen,-
und Anlagenbau hat diese Änderung
keine Auswirkungen.
Die Anlage X liefert Informationen zum Akkreditierungsstellengesetz
vom 1. Januar 2010.
Mit diesem Gesetz wird die europäische Forderung
nach einem einheitlichem Akkreditierungssystem
erfüllt.
Ebenfalls neu ist die Anlage XI: Die beiden
sehr aktuellen Themen „Guide 2.1“ und das
„REFIT-Programm“ zur EG-Maschinenrichtlinie
geben Informationen und einen Ausblick
auf mögliche Entwicklungen.weiterlesen
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