Tagungsband des 23. Europäischen Zollrechtstags des EFA am 30. Juni/1. Juli 2011 in Schaffhausen
Produktform: Buch
Seit dem 01. Januar 2011 müssen Waren, die in die EU ein- oder ausgeführt werden sollen, den Zollbehörden mit Hilfe einer sog. Vorab-Anmeldung mitgeteilt werden. Ausnahmen sind in der EG-Verordnung Nr. 312/2009 vom 16. April 2009, Art. 181 ff. dokumentiert.
Der Europäische Zollrechtstag 2011 hat die ersten Erfahrungen beleuchtet, die Verwaltung und Wirtschaft mit dieser Vorab-Anmeldung in den verschiedenen Bereichen (Einfuhr im Land-, Luft- und Seeverkehr) gemacht haben.
Ein weiterer Themenschwerpunkt ist die Erhebung und Analyse von Risikodaten gewesen. Die Europäische Kommission hat ihre Sichtweise hierzu genauso dargestellt, wie die Vertreter der nationalen Zollverwaltung (ZKA).
Nur noch 2 Jahre trennen uns bis zur geplanten Anwendbarkeit des Modernisierten Zollkodex und seiner Durchführungsvorschriften. Die Europäische Kommission hat zum derzeitigen Stand der Entwicklung der Durchführungsvorschriften und erforderlichen Anhänge sowie zu den aufgetretenen oder noch zu erwartenden Problemen berichtet.
Die zunehmende Globalisierung des Handels macht die Anerkennung der weltweit bestehenden Sicherheitsinitiativen bzw. Partnerschaftsprogrammen erforderlich. Der Europäische Zollrechtstag hat den Stand der Entwicklungen dieser Programme und ihrer Anerkennung betrachtet.
Eng verbunden mit diesem Thema war auch der Schlussvortrag des diesjährigen Zollrechtstages, der wieder vom Generaldirektor der Generaldirektion TAXUD bei der Europäischen Kommission zum Thema Internationale Zollkooperation der EU gehalten wurde.weiterlesen