Soforteinbehalt bei Ladendiebstahl
Begleitforschung eines Modellversuchs in Nürnberg
Produktform: Buch / Einband - flex.(Paperback)
Infolge kriminalpolitischer Diskussionen zur Einführung eines polizeilichen „Strafgeldes“ bei Ladendiebstählen stellte 1999 eine aus Vertretern der bayerischen Staatsministerien des Innern und der Justiz zusammengesetzte Arbeitsgruppe Überlegungen an, ob die Polizei vor Ort durch eine Erweiterung von § 132 StPO ermächtigt werden sollte, auch von Inländern mit festem Wohnsitz eine Sicherheitsleistung zu verlangen. Aufgrund gewichtiger verfassungsrechtlicher Bedenken gegen eine solche Regelung schlug die Arbeitsgruppe im Ergebnis vor, ohne Änderung des geltenden Rechts in einem Modellversuch ein Verfahren auf freiwilliger Zahlungsbasis des Beschuldigten zu erproben. Als Begriff für den zu leistenden Geldbetrag wurde „Soforteinbehalt“ gegenüber Sicherheit der Vorzug gegeben, da Sicherheit in Anbetracht von § 132 StPO, der auch von Sicherheit spricht, zu Verwirrung in der Praxis führen könnte. Insbesondere wurden als Ziele mit dem Modellversuch verbunden die Beschleunigung des staatsanwaltschaftlichen Verfahrens bei einem Massendelikt sowie die Stärkung des polizeilichen Auftretens vor Ort und damit der Präventivwirkung im Bereich des Ladendiebstahls.
Der vorliegende Band stellt den Abschlussbericht der mit der empirischen Evaluation beauftragten Kriminologischen Zentralstelle dar. Nach dem einleitenden Kapitel „Projektbeschreibung“, das den Modellversuch vorstellt, die Beauftragung der Kriminologischen Zentralstelle im Rahmen ihres Forschungsprojekts zu der Einstellungspraxis der Staatsanwaltschaften und dem Ermittlungsverhalten der Polizei darlegt sowie das Forschungsdesign erläutert, werden im ersten Hauptteil „Tat und Täter“ empirische Daten aus der wissenschaftlichen Begleitforschung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2001 präsentiert. Im zweiten Hauptteil „Akzeptanz und Effizienz“ wird erörtert, ob der geänderte Verfahrensablauf von den Beteiligten angenommen wird und inwieweit er sich als „wirksam“ erwiesen hat. Die sich anschließende multivariate Analyse liefert ein statistisches Erklärungsmodell für den Modellversuch, bevor der Bericht eine Beurteilung zu den durch das Projekt erzeugten Präventivwirkungen abgibt. Im Anhang finden sich neben Erhebungsinstrumenten und dem Wortlaut der zitierten Gesetze u.a. umfassende Tabellen.weiterlesen
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