Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
Gesetz über die Versorgung für die ehemaligen Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen
Produktform: Buch / Einband - flex.(Paperback)
Gesetz über die Versorgung für die ehemaligen Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen (Soldatenversorgungsgesetz - SVG)
Vollzitat: "Soldatenversorgungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. September 2009 (BGBl. I S. 3054), das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 28. Juni 2021 (BGBl. I S. 2250) geändert worden ist"
Rechtsstand: 28. Juni 2021
Inhalt:
Teil 1 - Einleitende Vorschriften
Teil 2 - Berufsförderung und Dienstzeitversorgung
Abschnitt 1 - Berufsförderung und Dienstzeitversorgung der Soldaten auf Zeit, Berufsförderung der freiwilligen Wehrdienst Leistenden
Abschnitt 2 - Dienstzeitversorgung der Berufssoldaten
Abschnitt 3 - Versorgung der Hinterbliebenen von Soldaten
Abschnitt 4 - Gemeinsame Vorschriften für Soldaten und ihre Hinterbliebenen
Abschnitt 5 Umzugskostenvergütung, Unfallentschädigung, Schadensausgleich in besonderen Fällen
Abschnitt 6 - Versorgung bei besonderen Auslandsverwendungen
Abschnitt 7 - Anrechnung sonstiger Zeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeit
Abschnitt 8 - Besondere Leistungen entsprechend den Regelungen des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Teil 3 - Beschädigtenversorgung
Abschnitt 1 - Versorgung beschädigter Soldaten nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses, gleichgestellter Zivilpersonen und ihrer Hinterbliebenen
Abschnitt 2 - Versorgung beschädigter Soldaten während des Wehrdienstverhältnisses und Sondervorschriften
Teil 4 - Fürsorgeleistungen an ehemalige Soldaten auf Zeit bei Arbeitslosigkeit
Teil 5 - Organisation, Verfahren, Rechtsweg
Teil 6 - Schlussvorschriften
Anhang EV Auszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel XIX Sachgebiet B Abschnitt III (BGBl. II 1990, 889, 1146) - Maßgaben für das beigetretene Gebiet (Art. 3 EinigVtr) -weiterlesen
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