Sport und Kartellrecht - Reformen der Fußballverbände auf dem Prüfstand (FIW 271)
Produktform: Buch
Die Strukturen des europäischen Spitzenfußballs stehen seit langem in der Kritik und werden auf verschiedenen Ebenen
als reformbedürftig angesehen. Die großen Vereine (FIFA, UEFA, DFB) dominieren die nationalen Ligen und die europäischen Wettbewerbe. Eine europäische Superliga ist seit 1998 ein wiederkehrendes Thema unter den großen Fußballklubs
in Europa. Diese drohen damit, die bestehenden Wettbewerbe zu verlassen und eine eigene Liga zu gründen. Die UEFA
hat seitdem mehrmals ihre Wettbewerbe angepasst, um den Interessen der großen Klubs in puncto Qualifikation und Einnahmenbeteiligung entgegenzukommen. Seit einiger Zeit gibt es erneut Bestrebungen zur Gründung einer Super League als Konkurrenz zur Champions- und Europa League, die zu juristischen Auseinandersetzungen geführt hat, bei denen
das Kartellrecht eine große Rolle spielt. Die Wettbewerbsbehörden haben den Sportverbänden bisher weitreichende Freiräume gewährt, die zur Monopolbildung beigetragen haben. Ob die Regeln der FIFA und der UEFA, die jeden neuen Wettbewerb genehmigen müssen und die der Gründung der Super League aktuell entgegenstehen, mit
dem Wettbewerbsrecht der EU vereinbar sind, steht derzeit zur Entscheidung durch den EuGH an.
Diesem Themenkomplex und darüber hinaus gehenden Fragestellungen widmet sich der Autor der Dissertation facettenreich. Er geht der Frage nach, ob die für das Jahr 2024 geplante Erweiterung des Ligabetriebs der Champions League und
die Gründung der Super League gegen das Kartellverbot verstoßen, und untersucht auch die Reaktion der etablierten Vereine nach mannigfaltigen kartellrechtlichen Maßstäben. Der Autor überprüft zudem deren Statuten auf ihre Kartellrechtskonformität und beleuchtet weitere im Zusammenhang stehende Einzelfragen, z. B. die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens
der ECA und der UEFA zur gemeinsamen Rechtevermarktung, die „50+Regel“ und das verbandsrechtliche Ein-Platz-Prinzip. Mit seinen Thesen betritt er schließlich juristisches Neuland, und „punktet“ am Ende noch in einem Anhang mit
den Ergebnissen einer Umfrage bei Fußballfans.weiterlesen