Steuerberatervergütungsverordnung
Produktform: Buch / Einband - flex.(Paperback)
Optimale Unterstützung bei der Berechnung von Steuerberatergebühren
Die Steuerberatergebühren sind in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) geregelt. Am 1.7.2020 ist die neue StBVV als Teil der Fünften Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen in Kraft getreten und die Bundessteuerberaterkammer hat am 3.7.2020 Hinweise hierzu veröffentlicht. Nach § 47a S. 1 StBVV ist die Vergütung nach bisherigem Recht zu berechnen, wenn der Auftrag zur Erledigung der Angelegenheit vor dem Inkrafttreten einer Änderung der Verordnung erteilt worden ist. Erfolgt der Auftrag erst nach Inkrafttreten der neuen Verordnung, kann er nach der neuen StBVV abgerechnet werden. Maßgeblich ist, ob der Auftrag vor oder nach dem 1.7.2020 erteilt wurde. Hat der Steuerberater mit dem Auftraggeber schriftliche Vereinbarungen über auszuführende Tätigkeiten mit einer Geltungsdauer von mindestens einem Jahr getroffen oder eine Pauschalvergütung im Sinne des § 14 StBVV vereinbart und tritt während der Geltungsdauer dieser Vereinbarung eine Änderung der Verordnung in Kraft, so ist die Vergütung bis zum Ablauf des Jahres, in dem eine Änderung der Verordnung in Kraft tritt, nach bisherigem Recht zu berechnen. Für Verfahren vor den Finanzgerichten, Sozialgerichten verweist die Steuerberatervergütungsverordnung auf das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22.12.2020, BGBl I 2020, 3320).
Das Buch hat folgende Inhalte: Änderungen der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), Vergütungsvereinbarung (§ 4 StBVV), Fälligkeit (§ 7 StBVV), Vorschuss (§ 8 StBVV), Berechnung (§ 9 StBVV), Wertgebühren (§ 10 StBVV), Rahmengebühren (§ 11 StBVV), Zeitgebühr (§ 13 StBVV), Pauschalvergütung (§ 14 StBVV), Beratungsgebühr (§ 21 StBVV), Gutachten (§ 22 StBVV), Steuererklärungen (§ 24 StBVV), Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten (§ 27 StBVV), Selbstanzeige (§ 30 StBVV), Einrichtung einer Buchführung (§ 32 StBVV), Buchführung (§ 33 StBVV), Lohnbuchführung (§ 34 StBVV), Abschlussarbeiten (§ 35 StBVV), Steuerliches Revisionswesen (§ 36 StBVV), Verfahren vor den Verwaltungsbehörden (§ 40 StBVV), Vergütung in gerichtlichen und anderen Verfahren (§ 45 StBVV), Wertgebühren (§ 13 RVG), Gegenstandwert/Streitwert, Vergütung bei Prozesskostenhilfe (§ 46 StBVV), Gebühren und Abrechnung mit Mandanten in Zeiten der Corona-Krise.weiterlesen
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