Begriff, Geschichte und Systematik von Art. 7 Abs. 1 lit. e iii UMV
Produktform: Buch
Das Recht an der Marke hat sich durch die Aufgabe des Selbstständigkeitserfordernisses des Zeichens verändert. Da heute neben Farben und Melodien etwa auch Bilder und Formen eingetragen werden können, sind die befristeten Leistungsschutzrechte in Gefahr. Um durch das Markenrecht keine ewigen Monopole an ästhetischen, insbesondere urheberrechtlich geschützten Gestaltungen entstehen zu lassen, soll Art. 7 Abs. 1 lit. e iii der Unionsmarkenverordnung (UMV) solche Formen schon bei der Anmeldung herausfiltern. Während der Ausschluss warenbedingter (i) und technisch bedingter Zeichen (ii) akzeptiert und in der Anwendung weitgehend geklärt ist, bleibt der Ausschluss von Zeichen, die ausschließlich aus der Form oder einem anderen charakteristischen Merkmal bestehen, „die bzw. das der Ware einen wesentlichen Wert verleiht“, in der Umsetzung widersprüchlich und in seiner Sinnhaftigkeit umstritten.
Die Untersuchung führt anhand der jüngeren Designgeschichte und dem Siegeszug der reduzierten Gestaltung in den vermeintlich paradoxen Begriff der „ästhetischen Funktionalität“ ein, in dem die Funktion nur der Zweck des Produktkaufs ist. Ein historischer Teil widmet sich der Entwicklung der Lehre im US-amerikanischen Recht, ihrer Übernahme in das für das Unionsrecht systemprägende Benelux-Markengesetz und den zögerlichen Entscheidungen der Europäischen Gerichte. Steter Begleiter ist die Frage, wie Formen erkannt werden können, die für der Wert der Produkte wesentlich sind. Hier liegt die besondere Schwierigkeit der Norm. Die Arbeit zeigt, dass das Design- und das Urheberrecht hier keine Hilfe sein können. Selbst der Verbraucher wird gerade bei ikonischen Designobjekten nicht unterscheiden können, ob ihn im Wesentlichen die Form oder vielmehr die Bekanntheit der Form(-schöpfer) anspricht. Dies setzt sich in den unterschiedlichen Entscheidungen des Markenamtes fort, das in Anwendung der Tripp Trapp-Entscheidung des EuGH zu widersprüchlichen Ergebnissen kommt. Die Untersuchung wertet neben den Entscheidungen der Löschungsabteilungen und Beschwerdekammern des Amtes die umfangreiche, zumeist kritische Literatur zu der Entscheidung Tripp Trapp des EuGH in und ihrer Bestätigung in Gömböc aus. Vor dem Hintergrund der Sonderrolle der Marke und ihrer Funktion im Wettbewerb werden die bisherigen alternativen Lösungsvorschläge der Literatur sortiert und bewertet, bevor abschließend die Möglichkeit einer Schrankenregelung in Art. 14 UMV diskutiert wird.weiterlesen