Stichwort: Wahlen
Wähler - Parteien - Wahlverfahren
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1. Das Recht zu wählen ist eines der wichtigsten verfassungsmäßigen Rechte des Bürgers und - neben -+ Abstimmungen - seine einzige Mög lichkeit, unmittelbar am politischen Prozeß teilzunehmen. Das Wahlrecht erhält der Bürger mit seiner Volljährigkeit, es zeichnet ihn als Bürger aus. Wähler - Parteien - Entscheidungen Durch Wahlen werden in Deutschland auf unterschiedlichen Ebenen - Europa, Bund, Länder und Gemeinden - Körperschaften (Repräsenta tionsorgane) gebildet oder Personen ermittelt, die ein Wahlamt - z.B. Bundestagsabgeordneter, Bürgermeister - ausüben. Meistens wird mit den Wahlen nicht nur eine Personalentscheidung getroffen, sondern gleichzeitig auch eine Sachentscheidung über politische Grundpositionen und Programme von Parteien und Wählervereinigungen. Bürgerinnen und Bürger nehmen mit ihrer Wahlentscheidung einen wich tigen Einfluß auf das politische Geschehen in ihrem Land und damit auf die Entwicklung der Gesellschaft, in der sie leben. Dieser Einfluß wird auch ausgeübt, wenn man nicht wählt. Denn die Mechanismen der Verteilung der abgegebenen Wählerstimmen (Stimmenverrechnung) werden stark von der Wahlbeteiligung (-+ 211) mitbestimmt. 2. Den Wählern gegenüber stehen die Parteien. Sie erfüllen eine herausra gende Funktion: Um in einem Staat mit ca. 80 Mio Einwohnern die vielen politischen Vorstellungen zu bündeln und geltend zu machen, sind Parteien oder Wählervereinigungen erforderlich. Sie haben sich deshalb im demo kratischen Staat zu unverzichtbaren Institutionen entwickelt. Sie nehmen die Rekrutierung des politischen Personals vor, stellen also Kandidaten für 11 Wahlämter auf, bündeln und artikulieren die gesellschaftlichen Interessen und bieten dem Wähler Alternativen.weiterlesen
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